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Mehr digitale Geschäftsprozesse und Kollaboration 

Mit der Neuordnung der Industriekaufleute wird der stärkste kaufmännische Ausbildungsberuf der Chemie-Branche zukunftsorientiert aufgestellt und gezielt bei Digitalisierung und Nachhaltigkeit gestärkt. Dies gelingt durch die Einführung der neuen, integrativen Berufsbildpositionen "Digitale Geschäftsprozesse" sowie "Kommunikation und Zusammenarbeit". Auch die Implementierung der aktuellen Standardberufsbildpositionen trägt zur Modernität des Berufes bei. Der generalistische Charakter der Ausbildung bleibt weiterhin erhalten, um eine breite Einsetzbarkeit des Berufes über verschiedene Branchen und Betriebsgrößen zu gewährleisten. Die Neuordnung tritt zum 1. August 2024 in Kraft.

Vorteile erkennen und Chancen jetzt nutzen

  • Neue, integrative Berufsbildpositionen zum Thema „Digitale Geschäftsprozesse“ und „Kommunikation & Zusammenarbeit“
  • Standardberufsbildpositionen (SBBP), u. a. zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit
  • Kundenorientierung, geschäftsprozess- und projektorientiertes Arbeiten gestärkt
  • Schnittstellenfunktionen stehen im Fokus
  • Einführung der gestreckten Abschlussprüfung 
  • Verfügbar ab 1. August 2024

Gut zu wissen

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Warum wurde der Beruf neugeordnet?
  • Ausgangspunkt waren die Rückmeldungen aus der Betriebspraxis sowie der Ergebnisse der BIBB-Studie "Berufsausbildung 4.0" zu den Industriekaufleuten
  • Digitalisierung und eine stärkere Prozessorientierung führen zu neuen Anforderungen in den zentralen Handlungsfeldern des Berufes.
  • Nachhaltigkeit gewinnt an Bedeutung, auch in den Bereichen Beschaffung, Leistungserstellung und in der Supply Chain.
Welchen inhaltlichen Umfang hat die Neuordnung?

Hier finden Sie folgende Dokumente zum Herunterladen:


Wesentliche Änderungen im Überblick

  • Übernahme der neuen Standardberufsbildpositionen (SBBP), darin enthalten auch Basiskompetenzen in den Bereichen „Digitalisierung” und „Nachhaltigkeit”. Mehr Informationen zu den SBBP finden Sie >> hier auf den Seiten des BIBB.
  • Implementierung neuer, integrativer Berufsbildpositionen „Zusammenarbeit, Kommunikation und individuelle Arbeitsorganisation gestalten“ sowie „Digitale Geschäftsprozesse gestalten“
  • Anpassungen im Bereich der berufsprofilgebenden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (z. B. Reduktion von Buchhaltung, um mehr Raum für strategischere Themen wie z. B. die Konzeptionierung digitaler Prozesse zu haben)
  • Einführung der gestreckten Abschlussprüfung (bestehend aus Teil 1 und Teil 2)

Der inhaltliche Aufbau orientiert sich weiterhin am Wertschöpfungsprozess eines Industrieunternehmens.

  • Aspekte wie z. B. die Schnittstellenfunktion und Prozessorientierung werden stärker betont.
  • Struktur der Ausbildungsordnung sowie des Ausbildungsrahmenplans orientieren sich an den aktuellen Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses (Musterstrukturverordnung).

 

 

Wer war an dem Verfahren beteiligt?

Am Neuordnungsverfahren "Industriekaufmann*frau" haben sich Ausbildungsexperten*innen unterschiedlicher Branchen beteiligt, z. B. aus der Chemie, Metall und Elektro, Bau und Textil.

Die inhaltliche Federführung auf Arbeitgeberseite hatte der BAVC (Lisa Esche) und auf Arbeitnehmerseite die IG Metall (Thomas Ressel). Koordiniert wurde das Verfahren auf Arbeitgeberseite durch Joachim Lapp, Kuratorium der Deutschen Berufsbildung (KWB).

Für den BAVC haben sich Holger Hiltmann, Merck KGaA und Vorsitzender des BAVC-Arbeitskreises Kaufmännische Berufsausbildung, sowie Daniela Kalweit, BASF SE, als Sachverständige eingebracht.

Arbeitnehmerseitig war die Chemie u. a. durch Provadis mit Ausbildungsexpertise aus der Branche vertreten. Seitens der IGBCE wurde das Verfahren von Thomas Bulang begleitet. 

Welche Inhalte haben die neuen Standartberufsbildpositionen?

Die Inhalte zu den neuen Standardberufsbildpositionen (SBBP) können Sie auf den Seiten des BIBB einsehen. Sie umfassen folgende Bereiche:  

  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht 
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit 
  • Digitalisierte Arbeitswelt

Vorteile der SBBP 

  • Die SBBP sind ausverhandelte „Mindeststandards“ und können unverändert übernommen werden (beschleunigt das Verfahren). 
  • Der inhaltliche Umfang der SBBP ist als Mindestanforderung für alle Ausbildungsbetriebe leistbar, freiwillig kann jeder über diesen Standard hinausgehen.
  • Die SBBP bieten genügend Flexibilität, um eigene, spezifische Inhalte zu vermitteln. 
Worum geht es bei der Berufsbildposition „Digitale Geschäftsprozesse“ ?

„Digitale Geschäftsprozesse mitgestalten“ 

Die Inhalte zu dieser integrativen Berufsbildposition können Sie >> hier einsehen. Mit ihrer Hilfe sollen Industriekaufleute ...

  • die Chancen und Risiken der Digitalisierung kennen und in der Lage sein, bestehende Prozesse unter Berücksichtigung von Digitalisierungsaspekten zu optimieren. Hierzu nutzen sie betriebliche Software, Apps und andere digitale Tools. 
  • mit Daten in Digitalisierungsprozessen umgehen können. Relevant ist hier insbesondere die Prüfung der Daten auf Plausibilität, ihre Bewertung und Einordnung aus betriebswirtschaftlicher Sicht.
  • schnittstellenoptimierte, automatisierte Teilprozesse für den jeweiligen Funktionsbereich gestalten. 

Die Sachverständigen haben darauf geachtet, dass die Mindestanforderungen dieser integrativen  Berufsbildposition für Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen (z. B. KMU) leistbar bleibt. 

Tipp: Die Digitalisierung eines Geschäftsprozesses und damit einhergehende Schrittabfolgen eignen sich z. B. ideal für eine Fachaufgabe im Einsatzgebiet.


Hinweis: Die Inhalte und Erkenntnisse aus dem "Zertifikatslehrgang - Digitale Geschäftsprozesse" aus dem BAVC-Arbeitskreis kaufmännische Berufsausbildung sind hier eingeflossen. 

Worum geht es bei der Berufsbildposition „Zusammenarbeit, Kommunikation, Arbeitsorganisation“ ?

„Zusammenarbeit, Kommunikation und individuelle Arbeitsorganisation gestalten“ 

Die Inhalte zu dieser integrativen Berufsbildposition können Sie >> hier einsehen. Mit ihrer Hilfe sollen Industriekaufleute ...

  • geeignete Kommunikationskanäle (z. B. analog oder virtuell) für den jeweiligen Anwendungsbereich auswählen. 
  • die Vielfalt an Aufgaben richtig priorisieren, ihre eigene Arbeitsweise als auch Arbeitsprozesse im Betrieb strukturieren und an neue Anforderungen anpassen. Dies ist vor dem Hintergrund hoher Veränderungsdynamik in den Betrieben relevant. 
  • mit Informationen und Daten umgehen und deren Verwertung bzw. zielgruppenorientierte Aufbereitung vornehmen können. 
  • ihre Kompetenzen im Bereich der Projektarbeit ausbauen und ihre Schnittstellenfunktion stärken. 
  • in einer Fremdsprache kommunizieren oder interkultureller Aspekte in der Zusammenarbeit berücksichtigen. Hier sind die Ideen aus dem BIBB-Kompetenzbaukasten „Internationale berufliche Handlungskompetenz“ eingeflossen.
Ändert sich die Prüfung?
  • Einführung der gestreckte Abschlussprüfung, d. h. die Prüfung teilt sich jetzt in zwei Teile, hieraus wird die Gesamtnote gebildet. Teil 1 findet im vierten Halbjahr der Ausbildung statt (schriftlich), Teil 2 am Ende der Ausbildung, bestehend aus: Schriftlicher Prüfung inkl. dem Fach „Wirtschaft und Soziales” sowie Fallbezogenem Fachgespräch (mündliche Prüfung). 
  • Fallbezogenes Fachgespräch im zweiten Teil der gestreckten Abschlussprüfung bleibt erhalten; Grundlage ist eine Fachaufgabe, die nach wie vor in einem Einsatzgebiet zu bearbeiten ist.

    Neu ist die Bewertung des „Reports“ mit 10 Prozent, die Präsentation wird mit 20 Prozent und das Gespräch mit 70 Prozent gewichtet.
Wie erfolgt die Umsetzung in der Berufsschule?

Die betrieblichen Inhalte werden in 13 Lernfeldern durch die Berufsschule ergänzt. Auch sie orientieren sich an typischen Arbeits- und Geschäftsprozessen eines Industrieunternehmens. Aufgrund ihrer Prüfungsrelevanz sollen die Lernfelder 1 bis 7 des Rahmenlehrplans vor Teil 1 der Abschlussprüfung unterrichtet werden.

Der Lehrplan der Berufsschule ist auf der Homepage der Kultusministerkonferenz (KMK) abrufbar.

Wann tritt die neue Ausbildungsordnung in Kraft?

Die neue Verordnung tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Sie gilt für alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse werden regulär nach der bisherigen Ausbildungsordnung zu Ende geführt.

Wird die BIBB-Umsetzungshilfe aktualisiert?

Ja, die BIBB-Umsetzungshilfe wird aktualisiert. Sie ist auf der >> Homepage des BIBB abrufbar (sobald verfügbar). 

Wo ist der Unterschied zum Ausbildungsberuf „Kaufleute für Digitalisierungsmanagement?”

Die Kaufleute für Digitalisierungsmanagement sind die "Schnittstellenmanager" zwischen kaufmännischen Funktionen und der IT im Unternehmen. Im Fokus stehen

  • die Implementierung und Weiterentwicklung von digitalen Prozessen und IT-Systemen entlang betriebswirtschaftlicher Anforderungen, 
  • der Umgang mit und die Analyse von Daten in der betrieblichen Wertschöpfungskette, 
  • die Schulungen von Mitarbeiter*innen in Bezug auf Software und Systeme, ggf. auch First-Level-Support. Sie arbeiten dabei eng mit Berufen wie dem Fachinformatiker*in zusammen. 


Bei den Industriekaufleuten steht hingegen die Ausgestaltung und Optimierung von Geschäftsprozessen im jeweiligen Funktionsbereich im Zentrum (z. B. Beschaffung, Leistungserstellung, Supply Chain, Marketing und Vertrieb, Finanz- und Rechnungswesen, Human Resources).

Auch hier spielt Digitalisierung eine Rolle, aber anwendungsorientiert (z. B. ERP-Systeme, Künstliche Intelligenz, Tracking und KPI's in Marketing und Vertrieb etc.).

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Ansprechpartner

Thorben Klein

Bildung, Innovation, 
Nachwuchsmarketing 

Adresse

Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC)

Abraham-Lincoln-Straße 24

65189 Wiesbaden

www.bavc.de

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