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Digitale Wahlqualifikationen und optimierte WQ-Auswahlliste

Einfacher, moderner und digitaler: Zum 1. August 2020 tritt bundeseinheitlich eine Änderungsverordnung für Chemie-, Biologie- und Lacklaboranten in Kraft. Zentrale Neuerung sind zwei speziell auf die Ausprägung digitaler Kompetenzen ausgerichtete Wahlqualifikationen. Verbunden wird dies mit einer quantitativen und inhaltlichen Optimierung der übrigen WQs sowie deren Zusammenführung in nur eine Auswahlliste je Beruf. Die Neuerungen können von allen Unternehmen flexibel genutzt werden, die Laborberufe ausbilden. Die Änderungen wurden von Ausbildungsexperten der Chemie-Sozialpartner erarbeitet. Sie basieren auf einem breiten Erfahrungsaustausch innerhalb und außerhalb der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Die bewährte und zukunftsfähige Struktur der Ausbildungsordnung bleibt unverändert erhalten. 

Vorteile erkennen und Chancen jetzt nutzen

  • Optimierung der WQ-Anzahl sowie deren Zusammenführung in eine Auswahlliste 
  • Inhaltliche Aktualisierung der einzelnen WQ-Profile bietet Betrieben neue Chancen 
  • Ausbau digitaler Kompetenzen wird durch zwei angepasste WQs weiter gestärkt
  • WQs sind flexibel, d. h. nach Bedarf einsetzbar
  • keine Erhöhung der Mindestanforderungen für ausbildende KMU
  • Steigerung der Attraktivität der Laborberufe für Betriebe und Schüler/innen
  • bereits verfügbar ab August 2020 für alle neuen Ausbildungsverträge

Gut zu wissen

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Änderungsverordnung 2022 - Fokus: Lacklaboranten

Lacklaboranten
Aus der Praxis hat die Chemie-Sozialpartner der Wunsch erreicht, beim Lacklaboranten in §22 eine bestehende Fokussierung bei der Auswahl der WQs aufzuheben, um mehr Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen. Dies entspricht auch dem Charakter der novellierten Verordnung aus dem Jahr 2020, bei der die Transparenz und Lesbarkeit erheblich verbessert wurde (nur noch eine Auswahlliste, keine Prioritäten / Konditionierungen bei der Auswahl der WQs). Die Änderung gewährleistet eine optimale Prüfungsdurchführung beim Lacklaboranten und erleichtert die Ausbildung für spezialisierte kleine und mittelständische Unternehmen.

Folgende Änderungsverordnung ist für den § 22 Lacklaboranten ab sofort in Kraft und gilt rückwirkend für alle Ausbildungsverhältnisse ab dem 1. August 2020:

a) In Absatz 3 Nummer 2a werden die Worte „Nummer 1 bis 11“ gestrichen.
b) In Absatz 4 Nummer 2d werden die Worte „Nummer 1 bis 11“ gestrichen.

Der berufsschulische Rahmenlehrplan ist von der Anpassung nicht berührt.

Laborberufe allgemein
Darüber hinaus wird die gegenstandslose "Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack", mit der vormals die gestreckte Abschlussprüfung als Modellversuch eingeführt worden war, im Rahmen einer Rechtsbereinigung mit Artikel 2 der Änderungsverordnung aufgehoben. Dies ist ein „administrativer Akt“ und hat keine weiteren Auswirkungen auf die bestehende Verordnung. 

Warum wurden die Laborberufe teilnovelliert?

Für immer mehr Chemie-Unternehmen gewinnt Digitalisierung und Vernetzung der Wertschöpfungsketten an Bedeutung. Hiervon sind auch Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion betroffen.

Vor diesem Hintergrund wurde die Verordnung der Laborberufe von Ausbildungsexperten der Chemie-Sozialpartner auf veränderte Praxis-Anforderungen überprüft. Es wurde festgestellt, dass... 

  • ...Aufbau und Struktur der Ausbildungsordnung weiterhin zukunftsfähig sind.
  • ...bei Umfang und Zusammensetzung der Wahlqualifikationen (WQ) eine Aktualisierung vorgenommen werden sollte. Schwerpunkt der Aktivitäten war die Stärkung „digitaler Kompetenzen“ in der Laborantenausbildung, ohne die Mindestanforderungen für Ausbildungsbetriebe zu erhöhen.

    Deshalb wurden zwei WQs speziell auf die Ausprägung digitaler Fertigkeiten und Kenntnisse ausgerichtet. Gleichzeitig wurde auch der inhaltliche Zuschnitt der übrigen WQs überprüft. Dies führte neben einer moderaten, inhaltlichen Anpassung auch zu einer Vereinfachung der Ausbildungsordnung (nur noch eine statt zwei Auswahllisten, Entfall der komplizierten Konditionierung bei der Auswahl der WQs).
Wo gibt es die Verordnungstexte zu den Laborberufen?

Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichen Verordnungstexte können Sie hier herunterladen:


Eine offizielle Gesamtfassung der Verordnung, in der alle Änderungen eingearbeitet sind, können Sie hier herunterladen.


Unser Tipp:

Um in der Gesamtschau zu sehen, welche Inhalte und Formulierungen sich im Vergleich zu der Verordnung von 2009 verändert haben, laden Sie sich gerne unsere Arbeitshilfe herunter. 

Was ändert sich an der Ausbildungsordnung?

Um in der Gesamtschau zu sehen, welche Inhalte und Formulierungen sich im Vergleich zu der Verordnung von 2009 verändert haben, laden Sie sich gerne unsere Arbeitshilfe herunter. Weitere Informationen und Hintergründe zur Änderungsverordnung finden Sie nachfolgend:

Die bestehende Ausbildungsordnung der Laborberufe bleibt in Aufbau und Struktur erhalten. So ändert sich nichts bei 

  • dem Ablauf der Ausbildung
  • der Ausbildungsdauer
  • dem zeitlichen Umfang von Pflicht- und Wahlqualifikationen
  • der Prüfung (Ausnahme: AP II der Biologielaboranten).


Die Änderungen konzentrieren sich auf 

  • die Anzahl und den inhaltlichen Zuschnitt der verfügbaren WQs
  • die Reduzierung auf nur eine Auswahlliste für WQs
  • die Anpassung der AP II der Biologielaboranten hinsichtlich zeitlichem Umfang und Gewichtung an die Regelungen des Chemielaboranten.

Die Anpassungen wurden mit Bedacht und sehr zielgerichtet vorgenommen. Sie sind in ihrem Gesamtumfang überschaubar und basieren auf einem breiten Austausch mit Ausbildungsexperten innerhalb und außerhalb der Chemie-Branche. Sie ermöglichen es, die Laborantenausbildung einfacher und moderner zu gestalten, ohne wesentlich an inhaltlicher Flexibiltät einzubüßen.

Redaktionelle Anpassungen 
Mit der Änderungsverordnung 2020 wurden alle Ausbildungsrahmenpläne vollständig neu veröffentlicht, um eine gute Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu gewährleisten. Die Änderungsverordnung umfasst damit auch Berufsbildpositionen, die durch die Chemie-Sozialpartner nicht verändert wurden. Vor jeder Veröffentlichung wird eine Verordnung vom Bundesjustizministerium (BMJV) auf sogenannte „Rechtsförmigkeit“ geprüft. Diese Prüfung umfasst immer den kompletten Text, der (neu) publiziert werden soll, ganz gleich, ob dieser inhaltliche Änderungen enthält oder nicht.

Bei der Rechtsförmigkeitsprüfung wird darauf geachtet, dass

  • rechtliche Vorgaben und Formalia eingehalten werden
  • aktuell gültige Verordnungsstandards angewendet werden, z. B. Formulierungen aus der Musterausbildungsverordnung.
  • Formulierungen eindeutig und für außenstehende Dritte verständlich sind. Es erfolgen sprachliche und stilistische Anpassungen, z. B. Austausch und Ergänzung von Verben, Veränderung des Satzbaues, Korrektur von Zeichensetzung und Groß-/Kleinschreibung, Reduzierung auf zwingend notwendige Anglizismen, Prüfung von Fachbegriffen und Abkürzungen.

So wurden im Fall der der Änderungsverordnung 2020 beispielsweise folgende Anpassungen auf Grund aktueller, rechtlicher Vorgaben und Verordnungsstandards vorgenommen:

  • Gegenstand der Ausbildung 
    §4 (1) sowie §11 (1) und §18 (1) werden aktualisiert durch: „Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage x) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Von der Organisation der Berufsausbildung, wie sie im Ausbildungsrahmenplan vorgegeben ist, darf abgewichen werden, wenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten oder Gründe, die in der Person des oder der Auszubildenden liegen, die Abweichung erfordern.“
  • Ausbildungsnachweis 
    §5 (3) sowie §12 (3) und §19 (3) werden gestrichen. Grund: Dies ist bereits im Berufsbildungsgesetz in § 13 Satz 2 Nummer 7 sowie § 14 ausreichend geregelt.
  • Sternchenvermerke/Fußnoten im Ausbildungsrahmenplan entfallen.

Die Rechtsförmigkeitsprüfung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Verordnungsgeber (BMWi) sowie den Chemie-Sozialpartnern, damit durch die Anpassungen keine inhaltlichen Verzerrungen entstehen. In bestimmten Fällen mussten aber Kompromisse getroffen werden. Diese gestalten sich im Fall der Änderungsverordnung 2020 z. B. wie folgt: 

  • Abkürzungen werden zusätzlich ausgeschrieben, z. B. Gute Laborpraxis (GLP), Guter Herstellungspraxis (GMP), Polymerase-Kettenreaktion (PCR).
  • C-C-Verknüpfungen werden in „Kohlenstoff-Kohlenstoff-Verknüpfungen“ umbenannt.
  • Der Zusatz ­„Responsible Care“ entfällt. Da es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung der chemischen Industrie handelt, kann der Begriff leider nicht Bestandteil einer Rechtsverordnung sein.

Weitere redaktionelle Anpassungen finden Sie auch in unserer Arbeitshilfe.

Was ändert sich bei der Prüfung?

Bei der Prüfung ändert sich für Chemie- und Lacklaboranten nichts. Bei den Biologielaboranten werden die Regelungen der AP II vom Chemielaboranten übernommen.

Biologielaboranten – Neuerung bei der Abschlussprüfung Teil II
Auf Wunsch des Verordnungsgebers erfolgt eine Anpassung der Abschlussprüfung Teil II (AP II) bei den Biologielaboranten: Bisher wurden in der AP II im Teil „Prozessorientiertes Arbeiten“ eine Pflichtqualifikations (PQ)-Aufgabe und zwei WQ-Aufgaben geprüft. Mit der Änderungsverordnung 2020 wird dies nun an die Regelungen des Chemielaboranten angeglichen d. h. 

  • in der AP II wird jetzt nur eine PQ-Aufgabe (=Arbeitsaufgabe I) und eine WQ-Aufgabe (=Arbeitsaufgabe II) geprüft.
  • Prüfungszeit und Gewichtung werden angepasst. Bisher betrug die Prüfungszeit 780 Minuten. Diese reduziert sich nun auf 660 Minuten. Die Arbeitsaufgabe I wird mit 40 Prozent und die Arbeitsaufgabe II mit 60 Prozent gewichtet.

Die Anpassungen bei der AP II gelten für alle ab dem 1. August 2020 neu beginnenden Ausbildungsverhältnisse.

Auswahl schriftlich zu prüfender WQs
Für alle Laborberufe wird klargestellt, dass die Auswahl schriftlich zu prüfender WQs durch den Prüfungsausschuss erfolgt. Dies entspricht dem üblichen Vorgehen in der Praxis und sichert einen einheitlichen Standard.

  • „(...) hierfür ist vom Prüfungsausschuss aus folgenden Gebieten und Tätigkeiten auszuwählen (...)“

     

Warum werden digitale Kompetenzen bei allen Laborberufen gestärkt?

Die Vernetzung von IT- und Labor-Management-Systemen, Smart-Labs, der Einsatz mobiler Endgeräte und Roboter, intelligenter Software und Apps, die Nutzung umfangreicher Datenanalysen (Big-Data) und Simulationen, aber auch der Einsatz künstlicher Intelligenz, schafft neue Möglichkeiten der Automatisierung und Prozessoptimierung. Gleichzeitig bilden diese Technologien die Grundlage für ganz neue, digitale Geschäftsmodelle.

 

Beispiele für Zukunftstrends

 

Dieser technologische Fortschritt hat Auswirkungen auf die Arbeitsweise der Mitarbeiter/innen und führt zu veränderten Qualifikationsanforderungen an den Facharbeiterberuf der Chemie-, Biologie- und Lacklaboranten.

Wie sehen die Inhalte der neuen, digitalen WQs aus?

Die digitalen WQs sind für alle Laborberufe verfügbar und basieren auf bereits bestehenden WQs. So wird die bisherige WQ „Laborbezogene Informationstechnik“ umbenannt in „Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion“ und inhaltlich wie folgt aktualisiert:

  • selbstorganisiert arbeiten, digitale Kommunikationsmittel einsetzen sowie in virtuellen Teams mitwirken
  • Daten digital erfassen, prüfen, auswerten, dokumentieren und sichern
  • Plausibilität beim Datenaustausch zwischen digitalen Systemen prüfen und Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern einleiten
  • Daten in digitalen Netzen recherchieren, Datenanalysen oder Simulationen durchführen und zur Optimierung von Prozessen nutzen
  • Software-Applikationen des Betriebes mit mobilen und stationären Arbeitsmitteln einsetzen
  • digitale Medien für das Lernen im betrieblichen Alltag selbsttätig nutzen
  • rechtliche und betriebliche Vorgaben zum Schutz und zur Sicherheit digitaler Daten einhalten

Die bisherige WQ „Arbeiten mit automatisierten Systemen im Labor“ wird umbenannt in „Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen und inhaltlich wie folgt aktualisiert:

  • Systeme einrichten, nutzen, überprüfen und optimieren
  • Labor-Informations- und Labor-Management-Systeme einsetzen
  • Daten über digitale Netze austauschen
  • Software- und Hardwarestörungen an Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Störung einleiten.

Wie sind die Berufsbildpositionen der digitalen WQs zu interpretieren?
Was ist mit den einzelnen Berufsbildpositionen gemeint, aber auch nicht gemeint ist – hierzu finden Sie in unserer Arbeitshilfe eine „Interpretationshilfe“ sowie nähere Informationen.

 

 

Warum soll unser Ausbildungsbetrieb die neuen, digitalen WQs nutzen?

Die WQs bieten Ihnen als Ausbildungsbetrieb mehrere Vorteile. Einerseits können Sie vorausschauend auf digitale Veränderungsprozesse in Ihrem Unternehmen reagieren. Sie haben die Chance, die Ausbildungsabteilung als Innovationsmotor zu präsentieren, indem Sie frühzeitig Nachwuchskräfte mit digitalen Kompetenzen zur Verfügung stellen können.

Anderseits steigern Sie die Attraktivität Ihres Ausbildungsbetriebes und des Berufes Chemie-, Biologie- und Lacklaborant/in gegenüber Schülerinnen und Schülern, wenn Sie auf digitale Technologien und Inhalte setzen. Dies kann ein Vorteil im Wettbewerb um junge Nachwuchskräfte sein.

Wie erfolgt die Umsetzung der digitalen WQs in der Berufsschule?

Für die neuen, digitalen WQs gibt es kein eigenes Lernfeld in der Berufsschule. Sie werden im Rahmen der bestehenden Lernfelder vermittelt. Die Zuordnung könnte sich wie folgt gestalten: 

WQ Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion

  • Chemielaborant/in: Lernfelder 1 bis 5, 8, 12 (alle Schuljahre)
  • Biologielaborant/in: Lernfelder 1 bis 4, 6 bis 8, 10, 13 (alle Schuljahre)
  • Lacklaborant/in: Lernfelder 1 bis 4 (Schuljahr 1)

 

WQ Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen

  • Chemielaborant/in: Lernfeld 10 (Schuljahr 3 und 4)
  • Biologielaborant/in: Lernfeld 12 (Schuljahr 3 und 4)
  • Lacklaborant/in: Lernfelder 2, 4 bis 8 (Schuljahr 1 und 2).


Die finale Zuordnung sowie weitere Details zur Umsetzung der digitalen WQs in der Berufsschule können Sie im Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz (KMK) einsehen.

Gibt es schon erste Praxisbeispiele für die neuen, digitalen WQs?

Für die digitalen WQs haben die Ausbildungsexperten der Chemie-Sozialpartner erste Praxisbeispiele und
-ideen
erarbeitet. Diese werden gerade aufbereitet und schnellstmöglich auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Die Beispiele sind nicht abschließend, sondern als Anregung zu verstehen, wie ein Ausbildungsbetrieb digitale Kompetenzen vermitteln könnte.

 

Wenn Sie auch Beispiele und Anregungen für uns haben, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns diese zur Verfügung stellen. Denn die digitale Arbeitswelt lebt auch von digitaler Kollaboration und dem Teilen von Good-PracticesNutzen Sie dazu unser Online-Formular und reichen Sie Ihr Umsetzungsbeispiel ein!

Was ist der Unterschied zwischen Wahlqualifikation und Zusatzqualifikation?

In der Ausbildungsordnung „Laborberufe“ sind Wahlqualifikationen vorgesehen. Diese bieten jedem Betrieb die Möglichkeit, abhängig von seinem Bedarf bestimmte Inhalte im Rahmen der Ausbildung weiter zu vertiefen.

Mit der Änderungsverordnung 2020 stehen für...

  • ...Chemielaboranten: 20 WQs
  • ...Biologielaboranten: 16 WQs
  • ...Lacklaboranten: 20 WQs

zur Verfügung, von denen sechs vom Ausbildungsbetrieb zu wählen sind. All das erfolgt im Rahmen der Regelungen und Vorgaben der Ausbildungsordnung. 


Bei Zusatzqualifikationen (bundeseinheitlich oder kammerspezifisch) handelt es sich hingegen um zusätzliche Inhalte, die der Betrieb über den Rahmen der Ausbildungsordnung hinaus vermitteln kann. Zusatzqualifikationen kommen meist für besonders leistungsstarke Auszubildende in Betracht und werden von der zuständigen Kammer gesondert geprüft. Hierdurch entsteht weiterer Prüfungsaufwand.

Wann treten die Neuerungen der Änderungsverordnung 2020 in Kraft?

Die Änderungsverordnung tritt zum 1. August 2020 in Kraft und gilt für alle ab 1. August 2020 neu beginnenden Ausbildungsverhältnisse. Für bereits bestehende Berufsausbildungsverhältnisse sind weiterhin die geltenden Regelungen aus 2009 und 2016 anzuwenden.

Sofern für bereits geschlossene Ausbildungsverträge mit dem Beginn 1. August 2020 oder 1. September 2020 Wahlqualifikationen schriftlich fixiert wurden, können diese bis zur Abschlussprüfung Teil I noch angepasst werden. Es bleiben damit gut 1,5 Jahre Zeit, um entsprechende Vorkehrungen/Vorbereitungen im Ausbildungsbetrieb zu treffen. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit der für Sie zuständigen IHK vor Ort auf.

Chemielaboranten (CL)

So sieht die neue WQ-Auswahlliste für CL aus

In unserer Arbeitshilfe finden Sie eine Übersicht, welche Wahlqualifikationen für neue Ausbildungsverhältnisse ab dem 1. August 2020 verfügbar sind. Diese zeigt Ihnen die Inhalte der WQs auch in einer Gegenüberstellung zwischen alter (2009, 2016) und neuer Verordnung (2020). So können Sie gut erkennen, was sich verändert hat. Hierbei werden Sie feststellen, dass Modifikationen zielgerichtet und in überschaubarem Umfang vorgenommen wurden. Insgesamt reduziert sich die Anzahl der WQs von 28 auf 20.

 

Hier die neue WQ-Auswahl für CL im Überblick:

  1. Präparative Chemie: Reaktionstypen und -führung,

  2. Präparative Chemie: Synthesetechnik,
  3. Durchführen verfahrenstechnischer Arbeiten,
  4. Anwenden probenahmetechnischer und analytischer Verfahren,
  5. Anwenden chromatografischer Verfahren,
  6. Anwenden spektroskopischer Verfahren,
  7. Durchführen mikrobiologischer Arbeiten,
  8. Prüfen von Werkstoffen,
  9. Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen,
  10. Prozessbezogene Arbeitstechniken,
  11. Umweltbezogene Arbeitstechniken,
  12. Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion,
  13. Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen,
  14. Anwendungstechnische Arbeiten, Kundenbetreuung,
  15. Qualitätsmanagement,
  16. Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten,
  17. Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten,
  18. Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten,
  19. Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln,
  20. Durchführen farbmetrischer Arbeiten.
Diese WQs sind für CL nicht mehr verfügbar

Folgende WQs sind für neu beginnende Ausbildungsverhältnisse ab dem 1. August 2020 nicht mehr verfügbar. Ihre Inhalte können in anderen bzw. neu-zugeschnittenen WQs vermittelt werden oder sind heute Stand der Technik. 

Sofern für bereits geschlossene Ausbildungsverträge mit dem Beginn 1. August 2020 oder 1. September 2020 Wahlqualifikationen schriftlich fixiert wurden, können diese bis zur Abschlussprüfung Teil I noch angepasst werden. Es bleiben damit gut 1,5 Jahre Zeit, um entsprechende Vorkehrungen/Vorbereitungen im Ausbildungsbetrieb zu treffen. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit der für Sie zuständigen IHK vor Ort auf. 

Weitere Erläuterungen, warum die WQs entfallen sind, finden Sie nachfolgend.

  • analytische Kopplungstechniken
    heute Stand der Technik; kann auch in den PQs „Spektroskopie“ und „Chromatografie“ vermittelt werden; in den WQs „Anwenden chromatografischer Verfahren“ und „Anwenden spektroskopischer Verfahren“ enthalten, da viele technische Systeme auf diese Kombination setzen. So ist beispielsweise heute der massenspektrometische Detektor ein Standarddektor in der Gaschromatographie (als Teil der Vermittlung in der WQ „chromatografische Verfahren“) und umgekehrt.Eine ausführliche Darstellung, welche PQs/WQs zur alternativen Umsetzung geeignet sind, finden Sie hier zum herunterladen.
  • bestimmen thermodynamischer Größen 
    kann auch in PQs abgedeckt werden, z. B. „Umgehen mit Arbeitsstoffen“, „Chemische und physikalische Methoden“; bei höherer Vermittlungstiefe auch in der WQ „Prozessbezogene Arbeitstechnik“ abbildbar. Eine ausführliche Darstellung, welche PQs/WQs zur alternativen Umsetzung geeignet sind, finden Sie hier zum herunterladen. 
  • Durchführen biochemischer Arbeiten
    Es sind sowohl biochemisch/immunologische als auch molekularbiologische Inhalte beschrieben, die als Themengebiete aber nicht zwangsläufig zusammenpassen müssen. Die Themen sind deshalb den passenden WQs zugeordnet worden. Bioschemische Themen werden durch die überarbeitete WQ „Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten“ abgedeckt. Molekularbiologische Themen werden durch die aktualisierte WQ „Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten“ abgedeckt.
  • Durchführen elektrotechnischer und elektronischer Arbeiten
    ein Sonderthema, das im betrieblichen Einsatz aus rechtlichen Gründen kaum praktische Anwendung findet (es handelt sich nicht um eine Elektrofachkraft!). Sollte hier Bedarf bestehen, können die Inhalte über die verordnete Weiterbildung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ vermittelt werden. Damit ist auch die Einweisung durch die zuständige Elektrofachkraft des Betriebes verbunden. 
  • Durchführen biotechnologischer Arbeiten
    Biotechnologie ist eine fächerübergreifende Wissenschaft (Mikrobiologie, Zellkultur, Molekularbiologie, Gentechnik, Biochemie, Immunologie, Chromatografie, Analytik). Diese Themen können in den jeweiligen WQs vermittelt werden. Zudem wurde das Thema in der aktualisierten WQ „Durchführen mikrobiologischer Arbeiten“ verankert. 
  • Durchführen mikrobiologischer Arbeiten II
    eine Vermittlungstiefe in der dort beschriebenen Ausprägung ist bei Chemielaboranten nicht unbedingt notwendig, relevante Aspekte können bei Bedarf mit der überarbeiteten WQ „Durchführen mikrobiologischer Arbeiten“ abdeckt werden.
  • Durchführen diagnostischer Arbeiten
    eine Vermittlungstiefe in der dort beschriebenen Ausprägung ist bei Chemielaboranten nicht unbedingt notwendig. Biochemische und immunologische Themen können durch die überarbeitete WQ „Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten“ abgedeckt werden. Molekularbiologische Aspekte können in der aktualisierten WQ „Durchführen gentechnischer und molekularbiologische Arbeiten“ berücksichtigt werden.
  • Untersuchungen von Beschichtungen
    kann in der WQ „Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen“ abgedeckt werden; kann zusätzlich in den WQs „Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln“, „Anwenden spektroskopischer Verfahren“, „Anwenden probenahmetechnischer und analytischer Verfahren“ Berücksichtigung finden. 
Neue und modifizierte WQs in der Berufsschule

Für neue oder modifizierte WQs gibt es kein eigenes Lernfeld in der Berufsschule. Sie werden im Rahmen der bestehenden Lernfelder vermittelt. Die Zuordnung könnte sich für CL wie folgt gestalten: 

  • Durchführen mikrobiologischer Arbeiten
    Lernfelder 14 und 18, (Schuljahre 3 und 4)
  • Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten
    Lernfelder 4, 8, 14 und 17 (alle Schuljahre)
  • Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten
    Lernfelder 8, 14, 18 (Schuljahre 2 bis 4)
  • Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion
    Lernfelder 1 bis 5, 8, 12 (alle Schuljahre)
  • Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen
    Lernfeld 10 (Schuljahre 3 und 4).


Die finale Zuordnung sowie weitere Details zur Umsetzung der digitalen WQs in der Berufsschule können Sie im Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz (KMK) einsehen.

Biologielaboranten (BL)

Neuerungen bei der Abschlussprüfung Teil II

Auf Wunsch des Verordnungsgebers erfolgt eine Anpassung der Abschlussprüfung Teil II (AP II) bei den BL: Bisher wurden in der AP II im Teil „Prozessorientiertes Arbeiten“ eine Pflichtqualifikations (PQ)-Aufgabe und zwei WQ-Aufgaben geprüft. Mit der Änderungsverordnung – gültig für neu beginnende Ausbildungsverhältnisse ab dem 1. August 2020 – wird dies nun an die Regelungen des Chemielaboranten angeglichen d. h. 

  • in der AP II wird jetzt nur eine PQ-Aufgabe (=Arbeitsaufgabe I) und eine WQ-Aufgabe (=Arbeitsaufgabe II) geprüft.
  • Prüfungszeit und Gewichtung werden angepasst. Bisher betrug die Prüfungszeit 780 Minuten. Diese reduziert sich nun auf 660 Minuten. Die Arbeitsaufgabe I wird mit 40 Prozent und die Arbeitsaufgabe II mit 60 Prozent gewichtet.
So sieht die neue WQ-Auswahlliste für BL aus

In unserer Arbeitshilfe finden Sie eine Übersicht, welche Wahlqualifikationen für neue Ausbildungsverhältnisse ab dem 1. August 2020 verfügbar sind. Diese zeigt Ihnen die Inhalte der WQs auch in einer Gegenüberstellung zwischen alter (2009, 2016) und neuer Verordnung (2020). So können Sie gut erkennen, was sich verändert hat.
 
Hier werden Sie feststellen, dass Modifikationen zielgerichtet und in überschaubarem Umfang vorgenommen wurden. Insgesamt reduziert sich die Anzahl der WQs von 21 auf 16, darin enthalten auch die Inhalte der Änderungsverordnung aus dem Jahr 2016. Diese wurde zum Erhalt der Sachkunde von Biologielaboranten zur Begleitung von Tierversuchen anlässlich der Novellierung der Tierschutzversuchstierverordnung notwendig.
 

Hier die neue WQ-Auswahl für BL im Überblick:

  1. Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten,
  2. Durchführen biotechnologischer Arbeiten,
  3. Durchführen botanischer und phytomedizinischer Arbeiten,
  4. Durchführen mikrobiologischer Arbeiten II,
  5. Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten,
  6. Durchführen pharmakologischer Arbeiten,
  7. Durchführen toxikologischer Arbeiten,
  8. Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten II,
  9. Durchführen pharmakokinetischer Arbeiten,
  10. Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion,
  11. Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen,
  12. Prozessbezogene Arbeitstechniken,
  13. Umweltbezogene Arbeitstechniken,
  14. Qualitätsmanagement,
  15. Anwenden chromatografischer Verfahren,
  16. Anwenden spektroskopischer Verfahren.
Diese WQs sind für BL nicht mehr verfügbar

Folgende WQs sind für neu beginnende Ausbildungsverhältnisse ab dem 1. August 2020 nicht mehr verfügbar. Ihre Inhalte können in anderen bzw. neu-zugeschnittenen WQs vermittelt werden oder sind heute Stand der Technik.

Sofern für bereits geschlossene Ausbildungsverträge mit dem Beginn 1. August 2020 oder 1. September 2020 Wahlqualifikationen schriftlich fixiert wurden, können diese bis zur Abschlussprüfung Teil I noch angepasst werden. Es bleiben damit gut 1,5 Jahre Zeit, um entsprechende Vorkehrungen/Vorbereitungen im Ausbildungsbetrieb zu treffen. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit der für Sie zuständigen IHK vor Ort auf. 

Weitere Erläuterungen, warum die WQs entfallen sind, finden Sie nachfolgend.

  • Durchführen parasitologischer Arbeiten
    Die Parasitologie ist eine multidisziplinäre Wissenschaft, die Aspekte der Mikrobiologie, Hämatologie, Biochemie/Immunologie sowie der Molekularbiologie/Gentechnik in sich vereint. Die WQ „Durchführen parasitologischer Arbeiten" ist ein Sonderthema, das kaum von den Biologielaboranten ausbildenden Betrieben gewählt wird. Im Rahmenlehrplan ist kein Lernfeld für die WQ „Durchführen parasitologischer Arbeiten" vorgesehen. Manche Themen der „Parasitologie“ tauchen im Lernfeld 12 „Immunologische, biochemische und diagnostische Arbeiten durchführen“ auf. Somit ist eine flächendeckende, grundlegende Vermittlung der theoretischen Inhalte für die Biologielaboranten gewährleistet. Die im Lernfeld 12 aufgeführten praxisbezogenen Inhalte sind allesamt biochemisch/immunologische Methoden. Die Themen aus der WQ „Durchführen parasitologischer Arbeiten“ werden in folgenden Pflichtqualifikationen abgedeckt bzw. können bei Bedarf bzgl. der betrieblichen Praxis durch die Wahl folgender WQs vertieft vermittelt werden:

    Mikrobiologische Themen
    PQ: Durchführen mikrobiologischer Arbeiten I
    WQ: Durchführen mikrobiologischer Arbeiten II

    Hämatologische Themen 
    PQ: Durchführen hämatologischer Arbeiten

    Biochemische / immunologische Themen
    PQ: Durchführen biochemischer Arbeiten
    WQ: Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten

    Molekularbiologische / gentechnische Themen:
    PQ: Durchführen molekularbiologischer Arbeiten
    WQ: Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten.

  • Durchführen diagnostischer Arbeiten II
    Die aufgeführten Themen sind größtenteils schon in den PQ-Teilen „Diagnostik I“ und „Biochemie“ abgedeckt; in der WQ waren vor allem biochemisch und immunologische sowie molekularbiologische Methoden zusammengefasst. Diese Themen werden besser durch die Wahl der jeweils passenden WQ abgedeckt („Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten“ oder „Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten“)

    Die WQ „Durchführen diagnostischer Arbeiten II“ ist eine multidisziplinäre Themensammlung, die Aspekte der Probenahme-Techniken, Hämatologie, Biochemie/Immunologie und  Molekularbiologie/Gentechnik in sich vereint. Die WQ „Durchführen diagnostischer Arbeiten II" ist ein Thema, das eher selten von den ausbildenden Betrieben gewählt wird. Im Rahmenlehrplan ist für die WQ „Durchführen diagnostischer Arbeiten II" das Lernfeld 12 vorgesehen. Die aufgeführten Inhalte sind jedoch allesamt biochemische/immunologische Methoden. Die Themen aus der WQ „Durchführen diagnostischer Arbeiten II" werden in folgenden Pflichtqualifikationen abgedeckt bzw. können bei Bedarf bzgl. der betrieblichen Praxis durch die Wahl folgender WQs vertieft vermittelt werden:


    Probenahme-Techniken
    PQ: Probenahme und Probenvorbereitung
    WQ: Durchführen pharmakokinetischer Arbeiten 

    Hämatologische Themen
    PQ: Durchführen hämatologischer Arbeiten

    Biochemische / immunologische Themen
    PQ: Durchführen biochemischer Arbeiten
    WQ: Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten

    Molekularbiologische / gentechnische Themen
    PQ: Durchführen molekularbiologischer Arbeiten
    WQ: Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten.

  • Anwenden probennahmetechnischer und analytischer Verfahren
    Die Probevorbereitung ist Teil der spektroskopischen und chromatografischen Verfahren; kann in den PQs „Probenahme und Probenvorbereitung“ und „Analyseverfahren“ abgedeckt werden. Die Praxis hat gezeigt, dass die in der WQ beschriebene Vermittlungstiefe für BL nicht unbedingt notwendig ist. 

  • Durchführen verfahrenstechnischer Arbeiten
    Kann bei Bedarf mit der WQ „Durchführen biotechnologischer Arbeiten“ aufgegriffen oder in der betrieblichen Praxis vermittelt werden. 
Neue und modifizierte WQs in der Berufsschule

Für neue oder modifizierte WQs gibt es kein eigenes Lernfeld in der Berufsschule. Sie werden im Rahmen der bestehenden Lernfelder vermittelt. Die Zuordnung könnte sich für BL wie folgt gestalten: 

  • Durchführen botanischer und phytomedizinischer Arbeiten
    Lernfeld 9, (Schuljahre 3 und 4)
  • Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion
    Lernfelder 1 bis 4 und 6 bis 8, 10, 13 (alle Schuljahre)
  • Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen
    Lernfeld 12 (Schuljahre 3 und 4).


Die finale Zuordnung sowie weitere Details zur Umsetzung der digitalen WQs in der Berufsschule können Sie im Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz (KMK) einsehen.

Lacklaboranten (LL)

Änderungsverordnung 2022 - Fokus: Lacklaboranten

Lacklaboranten
Aus der Praxis hat die Chemie-Sozialpartner der Wunsch erreicht, beim Lacklaboranten in §22 eine bestehende Fokussierung bei der Auswahl der WQs aufzuheben, um mehr Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen. Dies entspricht auch dem Charakter der novellierten Verordnung aus dem Jahr 2020, bei der die Transparenz und Lesbarkeit erheblich verbessert wurde (nur noch eine Auswahlliste, keine Prioritäten / Konditionierungen bei der Auswahl der WQs). Die Änderung gewährleistet eine optimale Prüfungsdurchführung beim Lacklaboranten und erleichtert die Ausbildung für spezialisierte kleine und mittelständische Unternehmen.

Folgende Änderungsverordnung ist für den § 22 Lacklaboranten ab sofort in Kraft und gilt rückwirkend für alle Ausbildungsverhältnisse ab dem 1. August 2020:

a) In Absatz 3 Nummer 2a werden die Worte „Nummer 1 bis 11“ gestrichen.
b) In Absatz 4 Nummer 2d werden die Worte „Nummer 1 bis 11“ gestrichen.

Der berufsschulische Rahmenlehrplan ist von der Anpassung nicht berührt.

Laborberufe allgemein
Darüber hinaus wird die gegenstandslose "Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack", mit der vormals die gestreckte Abschlussprüfung als Modellversuch eingeführt worden war, im Rahmen einer Rechtsbereinigung mit Artikel 2 der Änderungsverordnung aufgehoben. Dies ist ein „administrativer Akt“ und hat keine weiteren Auswirkungen auf die bestehende Verordnung. 

So sieht die neue WQ-Auswahlliste für LL aus

In unserer Arbeitshilfe finden Sie eine Übersicht, welche Wahlqualifikationen für neue Ausbildungsverhältnisse ab dem 1. August 2020 verfügbar sind. Diese zeigt Ihnen die Inhalte der WQs auch in einer Gegenüberstellung zwischen alter (2009, 2016) und neuer Verordnung (2020).

So können Sie gut erkennen, was sich verändert hat. Hier werden Sie feststellen, dass Modifikationen zielgerichtet und in überschaubarem Umfang vorgenommen wurden. Insgesamt erhöht sich die Anzahl der WQs von 18 auf 20.


Hier die neue WQ-Auswahl für LL im Überblick:

  1. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe,
  2. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen,
  3. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe,
  4. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen für mineralische Untergründe,
  5. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe,

  6. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen,
  7. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe,
  8. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Korrosionsschutzsystemen,
  9. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Pulverlacksystemen,
  10. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Elektrotauchlacken,
  11. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Druckfarben,
  12. Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln,
  13. Durchführen farbmetrischer Arbeiten,
  14. Untersuchen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen,
  15. Durchführen applikationstechnischer Arbeiten unter Prozessbedingungen,
  16. Durchführen produktionstechnischer Arbeiten zur Fertigungsübertragung,
  17. Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion,
  18. Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen,
  19. Prozessbezogene Arbeitstechniken,
  20. Umweltbezogene Arbeitstechniken.
Diese WQs sind für LL nicht mehr verfügbar

Folgende WQs sind für neu beginnende Ausbildungsverhältnisse ab dem 1. August 2020 nicht mehr verfügbar. Ihre Inhalte können in anderen bzw. neu-zugeschnittenen WQs vermittelt werden oder sind heute Stand der Technik.

Sofern für bereits geschlossene Ausbildungsverträge mit dem Beginn 1. August 2020 oder 1. September 2020 Wahlqualifikationen schriftlich fixiert wurden, können diese bis zur Abschlussprüfung Teil I noch angepasst werden. Es bleiben damit gut 1,5 Jahre Zeit, um entsprechende Vorkehrungen/Vorbereitungen im Ausbildungsbetrieb zu treffen. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit der für Sie zuständigen IHK vor Ort auf. 

Weitere Erläuterungen, warum die WQs entfallen sind, finden Sie nachfolgend.

  • Qualitätsmanagement
    Das Thema ist bereits in der überarbeiteten WQ „Untersuchen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen“ enthalten.
Neue und modifizierte WQs in der Berufsschule

Für neue oder modifizierte WQs gibt es kein eigenes Lernfeld in der Berufsschule. Sie werden im Rahmen der bestehenden Lernfelder vermittelt. Die Zuordnung könnte sich für Lacklaboranten wie folgt gestalten: 

  • Untersuchen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen
    Lernfelder 4 und 8, (Schuljahre 1 und 2)
  • Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Druckfarben
    Lernfelder 6 bis 9 (Schuljahre 2 bis 4)
  • Prozessbezogene Arbeitstechniken
    Lernfelder 5 bis 8 (Schuljahre 1 bis 2)
  • Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion
    Lernfelder 1 bis 4 (Schuljahr 1)
  • Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen
    Lernfelder 2, 4 bis 8 (Schuljahre 1 und 2).


Die finale Zuordnung sowie weitere Details zur Umsetzung der digitalen WQs in der Berufsschule können Sie im Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz (KMK) einsehen.

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Umsetzungsbeispiele finden

Mehrfachauswahl möglich

Digitale Kommunikation und Selbstorganisation

selbstorganisiert arbeiten, digitale Kommunikationsmittel einsetzen sowie in virtuellen Teams mitwirken

Datenerfassung und -verarbeitung

Daten digital erfassen, prüfen, auswerten, dokumentieren und sichern

Plausibilität beim Datenaustausch

Plausibilität beim Datenaustausch zwischen digitalen Systemen prüfen und Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern einleiten

Datenrecherche und -analyse, Simulationen

Daten in digitalen Netzen recherchieren, Datenanalysen oder Simulationen durchführen und zur Optimierung von Prozessen nutzen

Digitale Arbeitsmittel und Software

Software-Applikationen des Betriebes mit mobilen und stationären Arbeitsmitteln einsetzen

Digitale Medien und selbstgesteuertes Lernen

digitale Medien für das Lernen im betrieblichen Alltag selbsttätig nutzen

Datenschutz

rechtliche und betriebliche Vorgaben zum Schutz und zur Sicherheit digitaler Daten einhalten

Einrichtung und Betrieb

Systeme einrichten, nutzen, überprüfen und optimieren

LMS-Systeme

Labor-Informations- und Labor-Management-Systeme einsetzen

Digitale Netze

Daten über digitale Netze austauschen

Software- und Hardwarestörungen

Soft- und Hardwarestörungen an Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Störung einleiten

Sie haben ein Beispiel für uns?

Wir freuen uns auf Ihr Umsetzungsbeispiel zur
Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Laboranten-Ausbildung

Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Online-Formulars beginnen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Texte zu den nachfolgenden Fragen vorab in Ruhe zu formulieren (z. B. in Word). Wenn die Texte final vorliegen, fügen Sie diese in das Online-Formular ein.

Das Online-Formular ist frei zugänglich. Optional können Sie eigenes Bild- und Videomaterial Ihrem Umsetzungsbeispiel beifügen. Um die Upload-Funktion für Fotos / Videos zu nutzen, benötigen Sie ein Passwort, dass Sie bei uns unter kontakt@elementare-vielfalt.de anfordern können.

Die Textbeispiele beziehen sich inhaltlich auf den Ausbildungsberuf „Chemikant/in“. Sie dienen lediglich der Orientierung zur Art und Weise der Textformulierung bzw. –gestaltung.  

 

 

Schritt 1 - Überschrift festlegen

Um was geht es in Ihrem Umsetzungsbeispiel? Was ist die Aufgabenstellung / der Arbeitsauftrag?

Umfang: max. 60 Zeichen

Textbeispiel ansehen

„Mobiles Lernen im Ausbildungstechnikum”



Schritt 2 - Kontext beschreiben

In welchem "digitalen Kontext" steht Ihr Umsetzungsbeispiel? Was ändert sich im Beruf bzw. bei der Tätigkeit?

Umfang: max. 400 Zeichen

Textbeispiel ansehen

„Smartphones und Tablets werden verstärkt in der chemischen Produktion eingesetzt. Viele Informationen sind ausschließlich in digitaler Form verfügbar. Auch die Kommunikation wird digital organisiert, z. B. über Plattformen, Cloud- und Messengerdienste. In bestimmten Fällen findet die Zusammenarbeit in virtuellen Teams statt. Dabei ersetzen betriebsspezifische Collaboration-Tools reale Treffen im Besprechungsraum.”



Schritt 3 - Digitale Kompetenz skizzieren

Welche digitale Kompetenz soll vermittelt werden? Was ist das Lernziel?

Umfang: max. 1250 Zeichen

Textbeispiel ansehen

„Der Auszubildende ist mit den Besonderheiten (z. B. Prozesse, Verhaltensregeln) einer digitaler Arbeitsorganisation vertraut. Hierzu zählen auch Kenntnisse zum Datenschutz und der Informationssicherheit sowie zu betriebsspezifischen Compliance-Vorgaben. Darüber hinaus ist der Auszubildende im Rahmen seiner Tätigkeit in der Lage, geeignete Hard- und Software auszuwählen und mit dieser effizient zu arbeiten. Er kennt und nutzt interne sowie vertrauenswürdige externe Informationsquellen und wählt geeignete Daten / Informationen abhängig von der jeweiligen Aufgabenstellung aus. Diese bearbeitet er und bereitet sie ggf. für eine Ergebnispräsentation auf.”



Schritt 4 - Umsetzung in der Ausbildungspraxis darstellen

Wie können die digitalen Kompetenzen in der Ausbildung vermittelt werden?

Umfang: max. 1250 Zeichen

Textbeispiel ansehen

„Der Auszubildende startet am Smartphone oder Tablet eine App. Hier kann er verschiedene Anwendungen und Lernsequenzen auswählen und abarbeiten (z. B. Checklisten von diversem Equipment [Pumpe, Verdichter usw.], Kontrolle der Kühlwasserverbräuche, manuelle Datenerfassung vor Ort). Dabei hat er die Möglichkeit sich frei im Ausbildungstechnikum zu bewegen. Die Geräte haben idealerweise eine Onlineverbindung zu den SMR- und / oder Prozessleitsystemen. Alternativ werden sie offline betrieben oder per Docking-Station angebunden und ausgelesen. Informationen z. B. zu einer verfahrenstechnischen Übungsanlage werden dem Auszubildenden digital zur Verfügung gestellt. Zusätzlich sind RFID- oder QR-Codes an ausbildungsrelevanten Anlagenteilen und in der Lernumgebung angebracht. Durch einen QR-Code-Scan erhält der Auszubildende Zugang zu interaktiven Lernsequenzen, digitalen Dokumenten und gerätespezifischen Unterlagen. Auf diese Weise sind Aufgabenstellungen, Lerninhalte, Lehrfilme (Tutorials) und Informationen wie R & I-Fließbilder, Bedienungsanleitungen, Betriebsanweisungen, Datenblätter und Funktionsweisen über die einzelne Anlagenteile vor Ort verfügbar. Die Kommunikation zwischen Auszubildenden, der Messwarte und dem Ausbilder/ Lernbegleiter erfolgt über firmenspezifische Plattformen, wie z. B. Cisco-Spark, WebEx, Skype.”

Beim Schreiben beachten

  • aktiv formulieren
  • Herausarbeiten, was durch die Digitalisierung tatsächlich neu ist, nicht nur den Stand der Technik wiederholen
  • konkret das "Wie" der Umsetzung beschreiben, z. B. Welche Schritte sind zu tun? Welche Software / Hardware kommt zum Einsatz?
  • integrative Themen wie Datenschutz /-sicherheit, Eigenverantwortung, digitale Kommunikation, Arbeitsschutz berücksichtigen


Schritt 5 - Tipps für Ausbilder/innen beschreiben

Was sollten die Ausbilder/innen bei der Umsetzung beachten (methodisch / didaktisch)?

Umfang: max. 400 Zeichen

Textbeispiel ansehen

„Der Umgang mit digitalen Medien erfordert eine Sensibilisierung des Auszubildenden, da die Freizügigkeit im Umgang mit Daten im privaten Umfeld nicht in die Arbeitswelt übertragen werden darf. Vor dem Einsatz digitaler Instrumente im Betrieb ist zu empfehlen, dem Auszubildenden die Grundlagen zum Datenschutz- und zur Datensicherheit im Betrieb zu vermitteln. Hierbei sollte auch auf die Compliance-Richtlinien des Unternehmens sowie die Besonderheiten bei digitalen Geräten in Ex-Bereichen hingewiesen werden. Zudem kann es sinnvoll sein, über Bild- und Urheberrechte in Grundzügen zu informieren.”

Sie haben den Text vorbereitet? Super! Dann haben Sie es fast geschafft. Noch lebendiger wird Ihr Umsetzungsbeispiel, wenn Sie es mit Fotos / Videos anreichern. Achten Sie dabei auf eine hohe Auflösung und klare, gut erkennbare Aufnahmen.

Pflegen Sie nun Ihren Text sowie Fotos / Videos (optional) in unser Online-Formular ein.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

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Überschrift festlegen

  • Thema festlegen
  • Kontext beschreiben
  • Digitale Kompetenz
  • Ausbildungspraxis
  • Tipps für Ausbilder
  • Daten hochladen
  • Berufsbildposition
  • Ansprechpartner

1. Überschrift festlegen

Um was geht es in Ihrem Umsetzungsbeispiel? Was ist die Aufgabenstellung / der Arbeitsauftrag?

Textbeispiel

„Mobiles Lernen im Ausbildungstechnikum”

max. 60 Zeichen

2. Kontext beschreiben

In welchem "digitalen Kontext" steht Ihr Umsetzungsbeispiel? Was ändert sich im Beruf bzw. bei der Tätigkeit?

Textbeispiel

„Smartphones und Tablets werden verstärkt in der chemischen Produktion eingesetzt. Viele Informationen sind ausschließlich in digitaler Form verfügbar. Auch die Kommunikation wird digital organisiert, z. B. über Plattformen, Cloud- und Messengerdienste. In bestimmten Fällen findet die Zusammenarbeit in virtuellen Teams statt. Dabei ersetzen betriebsspezifische Collaboration-Tools reale Treffen im Besprechungsraum.”

max. 400 Zeichen

3. Digitale Kompetenz skizzieren

Welche digitale Kompetenz soll vermittelt werden? Was ist das Lernziel?

Textbeispiel

„Der Auszubildende ist mit den Besonderheiten (z. B. Prozesse, Verhaltensregeln) einer digitaler Arbeitsorganisation vertraut. Hierzu zählen auch Kenntnisse zum Datenschutz und der Informationssicherheit sowie zu betriebsspezifischen Compliance-Vorgaben. Darüber hinaus ist der Auszubildende im Rahmen seiner Tätigkeit in der Lage, geeignete Hard- und Software auszuwählen und mit dieser effizient zu arbeiten. Er kennt und nutzt interne sowie vertrauenswürdige externe Informationsquellen und wählt geeignete Daten / Informationen abhängig von der jeweiligen Aufgabenstellung aus. Diese bearbeitet er und bereitet sie ggf. für eine Ergebnispräsentation auf.”

max. 1250 Zeichen

4. Umsetzung in der Ausbildungspraxis darstellen

Wie können die digitalen Kompetenzen in der Ausbildung vermittelt werden?

Textbeispiel

„Der Auszubildende startet am Smartphone oder Tablet eine App. Hier kann er verschiedene Anwendungen und Lernsequenzen auswählen und abarbeiten (z. B. Checklisten von diversem Equipment [Pumpe, Verdichter usw.], Kontrolle der Kühlwasserverbräuche, manuelle Datenerfassung vor Ort). Dabei hat er die Möglichkeit sich frei im Ausbildungstechnikum zu bewegen. Die Geräte haben idealerweise eine Onlineverbindung zu den SMR- und / oder Prozessleitsystemen. Alternativ werden sie offline betrieben oder per Docking-Station angebunden und ausgelesen. Informationen z. B. zu einer verfahrenstechnischen Übungsanlage werden dem Auszubildenden digital zur Verfügung gestellt. Zusätzlich sind RFID- oder QR-Codes an ausbildungsrelevanten Anlagenteilen und in der Lernumgebung angebracht. Durch einen QR-Code-Scan erhält der Auszubildende Zugang zu interaktiven Lernsequenzen, digitalen Dokumenten und gerätespezifischen Unterlagen. Auf diese Weise sind Aufgabenstellungen, Lerninhalte, Lehrfilme (Tutorials) und Informationen wie R & I-Fließbilder, Bedienungsanleitungen, Betriebsanweisungen, Datenblätter und Funktionsweisen über die einzelne Anlagenteile vor Ort verfügbar. Die Kommunikation zwischen Auszubildenden, der Messwarte und dem Ausbilder/ Lernbegleiter erfolgt über firmenspezifische Plattformen, wie z. B. Cisco-Spark, WebEx, Skype.”

max. 1250 Zeichen

5. Tipps für Ausbilder/innen beschreiben

Was sollten die Ausbilder/innen bei der Umsetzung beachten (methodisch / didaktisch)?

Textbeispiel

„Der Umgang mit digitalen Medien erfordert eine Sensibilisierung des Auszubildenden, da die Freizügigkeit im Umgang mit Daten im privaten Umfeld nicht in die Arbeitswelt übertragen werden darf. Vor dem Einsatz digitaler Instrumente im Betrieb ist zu empfehlen, dem Auszubildenden die Grundlagen zum Datenschutz- und zur Datensicherheit im Betrieb zu vermitteln. Hierbei sollte auch auf die Compliance-Richtlinien des Unternehmens sowie die Besonderheiten bei digitalen Geräten in Ex-Bereichen hingewiesen werden. Zudem kann es sinnvoll sein, über Bild- und Urheberrechte in Grundzügen zu informieren.”

max. 400 Zeichen

6. Bilder / Videos hochladen

Upload aktivieren
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Passworteingabe fehlgeschlagen! Bitte versuchen Sie es noch einmal.
max. Dateigröße: 200 MB | max. 6 Dateien

7. Zuordnung Wahlqualifikationen

Welchen Berufsbildpositionen der WQs „Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion“ und / oder „Arbeiten mit vernetzten und automatisieren Systemen“ kann Ihr Umsetzungsbeispiel zugeordnet werden?

Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion

Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen

Ansprechpartner/in

Unser Unternehmen ist Mitglied in einem Chemie-Arbeitgeberverband
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Vielen Dank für die Übermittlung Ihres Umsetzungsbeispiels. Nachdem wir Ihre Angaben geprüft haben, wird sich das ElVi-Team schnellstmöglich bei Ihnen melden.

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Ansprechpartner

Christopher Knieling

Programmleiter Nachwuchsmarketing

Elementare Vielfalt (ElVi),

Bildung und Innovation

Adresse

Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC)

Abraham-Lincoln-Straße 24

65189 Wiesbaden

www.bavc.de

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