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Chemikant*in

Die Vermittlung digitaler Kompetenzen im stärksten Ausbildungsberuf der Chemie-Branche kam 2018 einen großen Schritt voran: Zum 1. August 2018 trat bundeseinheitlich die neue Wahlqualifikation (WQ) „Digitalisierung und vernetzte Produktion“ in Kraft. Sie kann von allen Unternehmen genutzt werden, die Chemikant*innen ausbilden.

Gut zu wissen

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Was sind die Vorteile der WQ „Digitalisierung und vernetzte Produktion“?

Das sind die Vorteile der digitalen Wahlqualifikation (WQ) „Digitalisierung und vernetzte Produktion“:

  • Bundeseinheitlicher Standard; die neue WQ ist eine Ergänzung im Rahmen der bestehenden (unveränderten) Ausbildungsordnung
  • Flexibel, d. h. nach Bedarf einsetzbar
  • Keine Erhöhung der Mindestanforderungen für mittelständische Ausbildungsbetriebe
  • Steigerung der Attraktivität des Berufes für Ausbildungsbetriebe und Schüler*innen
  • Verfügbar ab August 2018 für alle neuen Ausbildungsverträge.
     
Warum soll unser Ausbildungsbetrieb die WQ nutzen?

Die WQ bietet Ihnen als Ausbildungsbetrieb mehrere Vorteile. Einerseits können Sie vorausschauend auf digitale Veränderungsprozesse in Ihrem Unternehmen reagieren. Sie haben die Chance, die Ausbildungsabteilung als Innovationsmotor zu präsentieren, indem Sie frühzeitig Nachwuchskräfte mit digitalen Kompetenzen zur Verfügung stellen können. Auch Studien wie der Future Skills Report Chemie oder die BAVC-Transformationsstudie „Chemie-Arbeitswelten 2030“ zeigen, dass digitale Kompetenzen zukünftig immer wichtiger werden. 

Anderseits steigern Sie die Attraktivität Ihres Ausbildungsbetriebes und des Berufes „Chemikant*in“ gegenüber Schüler*innen, wenn Sie auf digitale Technologien und Inhalte setzen. Dies kann ein Vorteil im Wettbewerb um junge Nachwuchskräfte sein.  
 

Wie sehen die Inhalte der WQ aus?

Die Formulierungen (zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten) der WQ II. 20 „Digitalisierung und vernetzte Produktion“ im Wortlaut:

  • In der digitalen vernetzten Produktion selbstorganisiert arbeiten und digitale Kommunikationsmittel einsetzen sowie in virtuellen Teams mitwirken
  • Daten digital erfassen, prüfen, auswerten und sichern
  • Fehler beim Datenaustausch zwischen digitalen Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Fehler einleiten
  • Datenanalysen oder Simulationen für die Optimierung von Produktionsprozessen und für die vorausschauende Instandhaltung von Produktionsanlagen nutzen
  • Software-Applikationen des Betriebes mit mobilen und stationären Arbeitsmitteln einsetzen
  • digitale Medien für das Lernen im betrieblichen Alltag selbsttätig nutzen
  • Rechtliche und betriebliche Vorgaben zum Schutz und zur Sicherheit digitaler Daten im Produktionsprozess einhalten.

 

Wo finde ich die Ausbildungsordnung und den Rahmenlehrplan?

Hier finden Sie die Ausbildungsordnung sowie den Rahmenlehrplan zum Ausbildungsberuf „Chemikant*in“:

Wann ist die WQ verfügbar?

Die neue WQ "Digitalisierung und vernetzte Produktion" trat zum 1. August 2018 in Kraft. Sie gilt für alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge.

Über das Neuordnungsverfahren

Warum wurde die neue WQ eingeführt?

In einer wachsenden Zahl von Chemieunternehmen gewinnt die Digitalisierung und Vernetzung der Wertschöpfungsketten an Bedeutung. Hiervon ist auch die Produktion betroffen.

Die Vernetzung von IT-Systemen und Produktionsanlagen, der Einsatz mobiler Endgeräte, intelligenter Software und Apps, die Nutzung umfangreicher Datenanalysen (Big-Data) und Simulationen, aber auch der Einsatz künstlicher Intelligenz schafft neue Möglichkeiten der Automatisierung und Prozessoptimierung. Gleichzeitig bilden diese Technologien die Grundlage für ganz neue, digitale Geschäftsmodelle.

Dieser technologische Fortschritt hat Auswirkungen auf die Arbeitsweise der Mitarbeiter*innen in der Produktion und führt zu veränderten Qualifikationsanforderungen an den Facharbeiterberuf „Chemikant*in“.

Wer hat die neue WQ erarbeitet?

Die Inhalte der neuen Wahlqualifikationen basieren auf Rückmeldungen zahlreicher Ausbildungsexperten und -expertinnen der Chemiebranche. In einem „agilen Ordnungsverfahren“ haben Sachverständige der Chemie-Sozialpartner gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) diese Rückmeldungen aufgenommen und auf dieser Grundlage eine technologieoffen-formulierte Wahlqualifikation erarbeitet. Als Sachverständige waren Vertreter von BASF, Bayer, Evonik, Henkel, Merck, Provadis und Wacker aktiv.

Das Verfahren wurde seitens der Chemie-Sozialpartner vom Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) koordiniert.
 

Wie viele Chemikanten*innen nutzen schon die neue WQ?

In den Betrieben, die zum/zur Chemikant*in ausbilden, nutzen mit jedem neuen Einstelljahrgang gut 600 Auszubildende die digitale Wahlqualifikation.

Ausbildungsordnung, Prüfung und Berufsschule

Ändert sich die bestehende Ausbildungsordnung?

Nein, die bestehende Ausbildungsordnung bleibt unverändert erhalten. Die neue Wahlqualifikation stellt eine Ergänzung im Rahmen der bestehenden Strukturen dar.

Moderne Ausbildungsordnungen bzw. -rahmenpläne können recht flexibel auf den technologischen Wandel reagieren. Der Grund: Sie sind offen und technikneutral formuliert. Dies gilt auch für die Verordnung des/der Chemikant*in. Eine Prüfung mit Ausbildungsexperten*innen aus der chemischen Industrie hat ergeben, dass berufsbezogene, digitale Kompetenzen den bestehenden Berufsbildpositionen zugeordnet und damit verbundene Ausbildungsinhalte ohne Änderung der Verordnung vermittelt werden können, d. h. Ausbildungsbetriebe, die zum/zur Chemikant*in ausbilden, können schon heute je nach Relevanz digitale Kompetenzen bedarfsbezogen fördern.

Darüber hinaus ist es ab dem 1. August 2018 möglich, durch die neue Wahlqualifikation II.20 „Digitalisierung und vernetzte Produktion“ das Thema weiter zu vertiefen. Die neue Wahlqualifikation fasst digitale Kompetenzen im Berufsbild „Chemikant*in“ zusammen und gibt den Betrieben mehr Ausbildungszeit für deren Vermittlung.
 

Ändert sich die Prüfung?

Nein, die Prüfungsmodalitäten ändern sich durch die neue WQ nicht. Wie bisher auch, werden die WQs im Rahmen der praktischen Prüfung berücksichtigt.

Wie erfolgt die Umsetzung in der Berufsschule?

Für die neue WQ gibt es kein eigenes Wahlpflichtlernfeld (WLF) in der Berufsschule. Sie wird im Rahmen der bestehenden Lernfelder (LF) und WLF integrativ über die Ausbildungszeit vermittelt. Dies hat den Vorteil, dass Digitalisierungthemen bereits ab dem zweiten Schuljahr Eingang in den Berufsschulunterricht finden.

Weitere Details zur Umsetzung der WQ in der Berufsschule können Sie im Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz (KMK) einsehen. Hier finden Sie auf Seite 51 in der Liste der Entsprechungen zwischen Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan die Zuordnung der neuen WQ zu den bestehenden LF und WLF.
 

Was ist der Unterschied zwischen Wahlqualifikation und Zusatzqualifikation?

In der Ausbildungsordnung Chemikant*in sind Wahlqualifikationen (WQ) vorgesehen. Diese bieten jedem Betrieb die Möglichkeit, abhängig von seinem Bedarf bestimmte Inhalte im Rahmen der Ausbildung weiter zu vertiefen. Insgesamt stehen mit der neuen WQ nun insgesamt 20 verschiedende Schwerpunkte zur Verfügung, von denen vier vom Betrieb zu wählen sind. Die Inhalte der WQs werden im Rahmen der praktischen Prüfung berücksichtigt. Es gibt keinen zusätzlichen Prüfungsaufwand.

Bei Zusatzqualifikationen (bundeseinheitlich oder kammerspezifisch) handelt es sich um zusätzliche Inhalte, die der Betrieb über den Rahmen der Ausbildungsordnung hinaus vermitteln kann. Zusatzqualifikationen kommen meist für besonders leistungsstarke Auszubildende in Betracht und werden von der zuständigen Kammer gesondert geprüft. Hierdurch entsteht weiterer Prüfungsaufwand.  
 

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