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IT-Berufe

Ab dem 1. August 2020 gelten in fünf IT-Berufen neue Ausbildungsordnungen. Diese wurden grundlegend überarbeitet, damit Ausbildungsbetriebe die Chancen von Digitalisierung, Big Date und KI branchenübergreifend nutzen und ihren eigenen Fachkräftenachwuchs ausbilden können. Ab 1. November 2024 traten darauf aufbauend neue IT-Fortbildungen mit nur noch zwei Fortbildungsstufen in Kraft.

Gut zu wissen

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Neuordnung IT-Fortbildung (2024)

Neuordnung IT-Fortbildung: Das sollten Sie wissen!

Die Fortbildungen im IT-Bereich wurden auf Basis des novellierten Berufsbildungsgesetztes (BBiG) neu geordnet. Inhaltliche Grundlage bilden die IT-Ausbildungsberufe (Neuordnung 2020). Zukünftig wird es im IT-Bereich nur zwei Fortbildungsstufen geben.

1. Fortbildungsstufe – Geprüfter Berufsspezialist*in 

  • Datenanalyse
  • Informationssicherheit
  • IT-Beratung
  • Softwareentwicklung
  • Systemintegration und Vernetzung

Neben fachlichen Schwerpunkten sind auch übergreifende Inhalte aus den Bereichen Projektkoordination und Datensicherheit enthalten.

 

2. Fortbildungsstufe – Bachelor Professional in IT
Der Bachelor Professional in IT qualifiziert für anspruchsvolle Fach- und Führungspositionen. Hier werden außer den Inhalten aus der gewählten Spezialisierung Qualifikationen aus den Bereichen Mitarbeiterführung, Projekt- und Prozessmanagement, betriebswirtschaftliches Handeln sowie Sicherheit in der Informationstechnik vermittelt (sofern nicht schon in der Spezialisierung enthalten).

Die Neuordnung trat zum 1. November 2024 in Kraft. Mehr Informationen finden Sie auf der >> Homepage des DIHK.
 

Neuordnung IT-Ausbildungberufe (2020)

Was sind die Vorteile der Neuordnung der IT-Ausbildungsberufe?

Die Vorteile der Neuordnung sind:

  • Zwei neue Fachrichtungen „Daten- und Prozessanalyse“ sowie „Digitale Vernetzung“ ergänzen den Ausbildungsberuf Fachinformatiker*in
  • Neue kaufmännische Berufsprofile „Digitalisierungsmanagement“ und „IT-System-Management“ ersetzen die bisherigen Informatikkaufleute und IT-Systemkaufleute
  • Steigerung der Attraktivität der IT-Berufe für Ausbildungsbetriebe und Schüler*innen
  • Verfügbar ab August 2020 für alle neuen Ausbildungsverträge.
Welche IT-Ausbildungsberufe sind betroffen?

Von der Neuordnung 2020 sind alle IT-Berufe betroffen. Es ergeben sich zentrale Veränderungen:

  • Der Ausbildungsberuf „Fachinformatiker“ wird um zwei (neue) Fachrichtungen ergänzt, bestehende Fachrichtungen werden inhaltlich aktualisiert. Die Fachrichtungen lauten: „Anwendungsentwicklung“, „Systemintegration“, „Daten- und Prozessanalyse (neu)“, „Digitale Vernetzung (neu)“.
  • Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird durch eine gestreckte Abschlussprüfung abgelöst.
  • Der Beruf „Informatikkaufmann*frau“ wird ersetzt durch den neuen Beruf „Kaufmann*frau für Digitalisierungsmanagement“.
  • Der Beruf „IT-Systemkaufmann*frau“ wird in den Beruf „Kaufmann*frau für IT-System-Management“ überführt.
  • Der/die „IT-System-Elektroniker*in“ bleibt mit überarbeiteten Profil erhalten.

Die Struktur der neuen IT-Berufe gestaltet sich wie folgt

  • Kernqualifikationen
    Diese haben alle IT-Berufe gemeinsam.
  • Fachqualifikationen
    Diese sind profilgebend für den jeweiligen Beruf und unterscheiden sich. Bei den Fachinformatikker*innen wird innerhalb der Fachqualifikation noch zusätzlich zwischen verschiedenen Fachrichtungen differenziert.
  • Einsatzgebiete
    Die Ausprägung der Fachqualifikation kann in verschiedenen Einsatzgebieten erfolgen. Diese sind vom Betrieb frei wählbar.    
Wo finde ich die Ausbildungsordnung, die DIHK-Basispräsentation und den Rahmenlehrplan?

Über das Neuordnungsverfahren (IT-Ausbildungsberufe)

Warum wurden die IT-Ausbildungsberufe neu geordnet?

In der IT ändern sich Strukturen und Anforderungen mit einer besonders hohen Dynamik. Auf Basis einer BIBB-Voruntersuchung (Teil A und Teil B) sowie neuer Erkenntnisse aus der Praxis wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern verschiedener Branchen ein zweistufiges Neuordnungsverfahren durchgeführt.

Stufe I – Änderungsverordnung 2018
Die Stufe I trat zum 1. August 2018 in Kraft. Die Struktur der Berufe einschließlich der Prüfungsanforderungen blieb unverändert. Die wesentlichen Neuerungen konzentrierten sich auf die Bereiche „IT-Sicherheit“ und „Personale Kompetenzen“. So wurden in allen IT-Berufen

  • ein Richtlernziel der Berufsbildposition 3.1 „Informieren und Kommunizieren“ mit Bezug auf digitale Medien erweitert
  • die Berufsbildposition 5.4 um das Thema „IT-Sicherheit“ ergänzt. Dies umfasste auch eine Erweiterung der Richtlernziele
  • die Prüfungsanforderungen in der „Ganzheitlichen Aufgabe II“ zur IT-Sicherheit hinzugefügt.

Zusätzlich wurde beim Fachinformatiker*in 

  • ein Lernziel in der Berufsbildposition 6.2 „Programmerstellung und -dokumentation“ um das Thema „IT-Sicherheit“ ergänzt
  • in der Fachrichtung Systemintegration wurde die Berufsbildposition 8.2 „Netzwerke“ um zwei Lernziele erweitert (Angriffsszenarien sowie Implementation zur IT-Sicherheit).

Stufe II – Neuordnung 2020
Die Profile aller IT-Berufe wurden vollständig von den Sozialpartnern überarbeitet und inhaltlich aktualisiert.

Von wem wurden die neuen Inhalte erarbeitet?

Die neuen Inhalte basieren auf Untersuchungen des BIBB sowie der Praxis-Expertise der Sozialpartner verschiedener Branchen, inbesondere von Gesamtmetall und IG Metall, BAVC, ZVEI, VDMA und Bitkom.

Der BAVC war mit seinen Sachverständigen im Schwerpunkt bei folgenden Berufen engagiert:

  • Fachinformatiker*in „Anwendungsentwicklung“
  • Fachinformatiker*in „Daten- und Prozessanalyse“
  • Kaufleute für Digitalisierungsmanagement.

Insbesondere die neue Fachrichtung „Daten- und Prozessanalyse“ bei den Fachinformatikern geht ganz wesentlich auf das Engagement des BAVC und seiner Sachverständigen zurück. Aber auch bei den anderen IT-Berufen konnten wir die Anforderungen der chemisch-pharmazeutischen Industrie in einem komplexen, branchenübergreifenden Verfahren einbringen. Daher nochmal ein besonderer Dank an die BAVC-Sachverständigen der Firmen Henkel, Provadis, Bayer und Evonik, die sich mit viel Engagement für die Branche eingebracht haben.

Ausbildungsordnung, Prüfung und Berufsschule

Ändert sich etwas bei der Prüfung?

Mit der Neuordnung 2020 wurde bei den IT-Berufen die gestreckte Abschlussprüfung mit Teil I und II eingeführt. Die Teil I-Prüfung ist für alle IT-Berufe identisch.

Abschlussprüfung Teil I

  • gewichtet mit 20 Prozent, umfasst die Lerninhalte der ersten 18 Monate
  • es werden nur die berufsbildübergreifenden Positionen geprüft
  • die Aufgaben werden schriftlich bearbeitet
  • die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. 

Prüfungsbereich I: „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“
Der Prüfungsteilnehmer hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

  • Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln
  • Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten
  • einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen, dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten
  • Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und
  • die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.

Abschlussprüfung Teil II
gewichtet mit 80 Prozent und besteht aus folgenden Teilen:

  • betriebliche Projektarbeit (Prüfungsbereich II, Gewichtung: 50 Prozent)
    Der Prüfungsteilnehmer hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren und in einem anschließenden Fachgespräch zu erläutern. Der Umfang der Projektarbeit beträgt 40 Std., in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung abweichend 80 Std. Die Prüfungszeit beträgt maximal 30 Minuten, die Präsentation maximal 15 Minuten.
  • berufsspezifische Aufgabe I (Prüfungsbereich III, Gewichtung: 10 Prozent)
    Prüfung: schriftlich, 90 Minuten
  • berufsspezifische Aufgabe II (Prüfungsbereich IV, Gewichtung: 10 Prozent)
    Prüfung: schriftlich, 90 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (Prüfungsbereich V, Gewichtung: 10 Prozent)
    Prüfung: schriftlich, 60 Minuten.

Beispiele für die Prüfungsbereiche I bis V beim Fachinformatiker*in

Fachrichtung „Anwendungsentwicklung“

  1. Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes
  2. Planen eines Softwareproduktes
  3. Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
  4. Wirtschafts und Sozialkunde

Fachrichtung „Daten- und Prozessanalyse“

  1. Planen und Umsetzen eines Projektes der Datenanalyse
  2. Durchführen einer Prozessanalyse
  3. Sicherstellen der Datenqualität
  4. Wirtschafts und Sozialkunde

Fachrichtung „Systemintegration“

  1. Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
  2. Konzeption und Administration von IT-Systemen
  3. Analyse und Entwicklung von Netzwerken
  4. Wirtschafts und Sozialkunde

Fachrichtung „Digitale Vernetzung“

  1. Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung
  2. Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
  3. Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
  4. Wirtschafts und Sozialkunde
Wie erfolgt die Umsetzung in der Berufsschule?

Begleitend zur Neuordnung der IT-Berufe wurden von der Kultusministerkonferenz (KMK) auch Anpassungen in den Rahmenlehrplänen berufsspezifisch vorgenommen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Wo finde ich die Ausbildungsordnung und den Rahmenlehrplan“ sowie auf der >> Webseite der KMK.

Gibt es eine Umsetzungshilfe zu den neuen IT-Ausbildungsberufen?

Zusammen mit den Ausbildungsexpert*innen des Sachverständigenverfahrens hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) passende Umsetzungshilfen entwickelt. Diese finden Sie auf der Webseite des BIBB sowie hier zum Herunterladen.

Fachinformatiker*in - Fachrichtungen

Anwendungsentwicklung

Nachfolgend finden Sie eine kurze Profilbeschreibung zu den einzelnen Fachrichtungen als Zitat/Auszug entnommen aus dem Rahmenlehrplan der KMK sowie den Zeugniserläuterungen.

Fachinformatiker*in Anwendungsentwicklung
„Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung haben ihren Schwerpunkt in der Projektierung und Entwicklung von Softwarelösungen unter Berücksichtigung der Informationssicherheit. Entwicklungsprozesse finden mit agilen, vernetzen und multidisziplinären Methoden statt. Zudem werden für das jeweilige Projekt angemessene Programmierparadigmen, -sprachen und -umgebungen ausgewählt.“

  • Konzipieren und Umsetzen von kundenspezifischen Softwareanwendungen
  • Sicherstellen der Qualität von Softwareanwendungen
  • Betreiben von IT-Systemen
  • Inbetriebnehmen von Speicherlösungen
  • Programmieren von Softwarelösungen
  • Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
  • Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen
  • Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
  • Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
  • Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
  • Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss
Daten- und Prozessanalyse

Nachfolgend finden Sie eine kurze Profilbeschreibung zu den einzelnen Fachrichtungen als Zitat/Auszug entnommen aus dem Rahmenlehrplan der KMK sowie den Zeugniserläuterungen.

Fachinformatiker*in Daten- und Prozessanalyse
„Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse haben ihren Schwerpunkt in der Entwicklung von Systemen maschinellen Lernens, der Analyse von Prozessen und Daten zur Optimierung von digitalen Geschäftsprozessen und der Einbindung neuer digitaler Geschäftsmodelle, jeweils unter Berücksichtigung der Informationssicherheit.“

  • Analysieren von Arbeits- und Geschäftsprozessen
  • Analysieren von Datenquellen und Bereitstellen von Daten
  • Nutzen der Daten zur Optimierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen sowie zur Optimierung digitaler Geschäftsmodelle
  • Umsetzen des Datenschutzes und der Schutzziele der Datensicherheit
  • Betreiben von IT-Systemen
  • Inbetriebnehmen von Speicherlösungen
  • Programmieren von Softwarelösungen
  • Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
  • Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen
  • Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
  • Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
  • Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
  • Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss
Systemintegration

Nachfolgend finden Sie eine kurze Profilbeschreibung zu den einzelnen Fachrichtungen als Zitat/Auszug entnommen aus dem Rahmenlehrplan der KMK sowie den Zeugniserläuterungen.

Fachinformatiker*in Systemintegration
„Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen in der Fachrichtung Systemintegration haben ihren Schwerpunkt bei der Planung, Installation, Konfiguration, Inbetriebnahme und Verwaltung vernetzter Systeme. Dabei werden diese Systeme unter Berücksichtigung der Informationssicherheit entwickelt, modifiziert und betrieben, Dienste implementiert sowie Störungen eingegrenzt und behoben.“

  • Konzipieren und Realisieren von IT-Systemen
  • Installieren und Konfigurieren von Netzwerken
  • Administrieren von IT-Systemen
  • Betreiben von IT-Systemen
  • Inbetriebnehmen von Speicherlösungen
  • Programmieren von Softwarelösungen
  • Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
  • Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen
  • Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
  • Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
  • Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
  • Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss 
Digitale Vernetzung

Nachfolgend finden Sie eine kurze Profilbeschreibung zu den einzelnen Fachrichtungen als Zitat/Auszug entnommen aus dem Rahmenlehrplan der KMK sowie den Zeugniserläuterungen.

Fachinformatiker*in Digitale Vernetzung
„Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen in der Fachrichtung Digitale Vernetzung haben ihren Schwerpunkt in der Entwicklung, Inbetriebnahme und dem Support von digital vernetzten Prozessen, Anwendungen und Produkten unter Berücksichtigung der Informationssicherheit. Dabei werden cyber-physische Systeme, sowie deren Software, neu erstellt oder vorhandene Systeme miteinander zu neuen Lösungen kombiniert und vernetzt.“

  • Analysieren und Planen von Systemen zur Vernetzung von Prozessen und Produkten
  • Errichten, Ändern und Prüfen von vernetzten Systemen
  • Betreiben von vernetzten Systemen und Sicherstellen der Systemverfügbarkeit
  • Betreiben von IT-Systemen
  • Inbetriebnehmen von Speicherlösungen
  • Programmieren von Softwarelösungen
  • Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
  • Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen
  • Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
  • Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
  • Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
  • Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss 

Kaufmännische IT-Berufe

Kaufleute für Digitalisierungsmanagement

Nachfolgend finden Sie eine kurze Profilbeschreibung zu den einzelnen Fachrichtungen als Zitat/Auszug entnommen aus dem Rahmenlehrplan der KMK sowie den Zeugniserläuterungen. 

„Kaufleute für IT-System-Management und Kaufleute für Digitalisierungsmanagement sind sowohl in der IT-Branche als auch branchenübergreifend tätig. Sie werden in unterschiedlichen Unternehmensbereichen und Einsatzgebieten eingesetzt, in denen sie oftmals eine Vermittlerrolle zwischen kaufmännischen und technischen Ansprechpartnern einnehmen. Der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit bei den Kaufleuten für Digitalisierungsmanagement liegt in der Digitalisierung, Optimierung und Weiterentwicklung von Geschäftsprozessen und -modellen. Sie beschäftigen sich mit Daten und Prozessen aus einer ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Perspektive und machen Informationen und Wissen verfügbar, um aus der zunehmenden Digitalisierung wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen.“

  • Analysieren von Arbeits-, Geschäfts- und Wertschöpfungsprozessen
  • Ermitteln des Bedarfs an Informationen und Bereitstellen von Daten
  • Digitale Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen
  • Anbahnen und Gestalten von Verträgen
  • Planen und Durchführen von Beschaffungen
  • Anwenden von Instrumenten der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle
  • Umsetzen der Schutzziele der Datensicherheit
  • Einhalten der Bestimmungen zum Datenschutz und zu weiteren Schutzrechten
  • Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
  • Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen
  • Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
  • Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
  • Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
  • Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss
Kaufleute für IT-System-Management

Nachfolgend finden Sie eine kurze Profilbeschreibung zu den einzelnen Fachrichtungen als Zitat/Auszug entnommen aus dem Rahmenlehrplan der KMK sowie den Zeugniserläuterungen. 

„Kaufleute für IT-System-Management und Kaufleute für Digitalisierungsmanagement sind sowohl in der IT-Branche als auch branchenübergreifend tätig. Sie werden in unterschiedlichen Unternehmensbereichen und Einsatzgebieten eingesetzt, in denen sie oftmals eine Vermittlerrolle zwischen kaufmännischen und technischen Ansprechpartnern einnehmen. Typische berufliche Handlungsfelder der Kaufleute für IT-System-Management sind die Beschaffung, der Vertrieb und die Administration von IT-Systemen sowie die Betreuung ihrer Anwender.

  • Analysieren von Anforderungen an IT-Systeme
  • Entwickeln und Umsetzen von Beratungsstrategien
  • Entwickeln von Konzepten für IT-Lösungen und Koordinieren von deren Umsetzung
  • Erstellen von Angeboten und Abschließen von Verträgen
  • Anwenden von Instrumenten aus dem Absatzmarketing und aus dem Vertrieb
  • Anwenden von Instrumenten der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle
  • Beschaffen von Hard- und Software sowie von Dienstleistungen
  • Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
  • Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen
  • Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
  • Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
  • Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
  • Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss

IT-Systemelektroniker*in

IT-Systemelektroniker/in

Nachfolgend finden Sie eine kurze Profilbeschreibung zu den einzelnen Fachrichtungen als Zitat/Auszug entnommen aus dem Rahmenlehrplan der KMK sowie den Zeugniserläuterungen.

IT-System-Elektroniker und IT-System-Elektronikerinnen haben ihren Schwerpunkt bei der Planung, Konfiguration und Inbetriebnahme von Systemen und deren Stromversorgung. Sie unterstützen bei der Erstellung kundenspezifischer cyber-physischer und digital vernetzter Systeme durch Modifikation der Hardware und Anpassung der Software sowie beim technischen Support dieser Systeme, jeweils unter Berücksichtigung der Informationssicherheit.“

  • Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen
  • Installieren von Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen
  • Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungsmaßnahmen an IT-Geräten und IT-Systemen der Informationstechnik und an deren Infrastruktur
  • Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen der Informationstechnik und an deren Infrastruktur
  • Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzer*innen im Umgang mit IT-Geräten und IT-Systemen der Informationstechnik und mit deren Infrastruktur
  • IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen
  • Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren Anbindung an die Stromversorgung
  • Prüfen der elektrischen Sicherheit von IT-Geräten und Betriebsmitteln
  • Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
  • Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen
  • Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
  • Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
  • Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
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