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KuK-Technologe*in

Am 1. August 2023 trat die Ausbildungsordnung mit der neuen Berufsbezeichnung „Kunststofftechnologe und Kautschuktechnologe*in“ in Kraft (ehem. „Verfahrensmechaniker*in für Kunststoff- und Kautschuktechnik“). Mit der Neuordnung wird ein wichtiger Produktionsberuf der Branche gezielt bei Digitalisierung und Nachhaltigkeit gestärkt. Dies gelingt durch die Einführung der neuen Standardberufsbildpositionen sowie spezifischer Ergänzungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft.

FAQ zur Ausbildung

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Was sind die Vorteile der Neuordnung?

Die Vorteile der Neuordnung sind: 

⦁    Einführung der neuen Standardberufsbildpositionen, u. a. zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit
⦁    Berufsspezifische Ergänzungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft und des Recycling
⦁    Flexible Nutzung der ZQs „Additive Fertigung“ und „Prozessintegration“ der M+E-Berufe
⦁    Neue Berufsbezeichnung „Kunststoff- und Kautschuktechnologe*in“ stärkt Attraktivität
⦁    Mindestanforderungen auch für kleinere und mittlere Ausbildungsbetriebe leistbar
⦁    Verfügbar ab 1. August 2023.

Wo finde ich die Ausbildungsordnung, den Rahmenlehrplan und die BAVC-Praxishilfe?

Die Neuordnung konzentriert sich auf ausgewählte Aspekte in den Bereichen „Digitalisierung“ und „Nachhaltigkeit“. Die Ausbildungsordnung bleibt in den übrigen Teil inhaltlich weitestgehend unverändert. Sie wurde allerdings in ihrer Darstellung bzw. Gliederung/Struktur an die aktuell gültigen Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses angepasst. Maßgeblich ist die >> HA-Empfehlung Nr. 160 zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen. Vor diesem Hintergrund kommt es im Rahmen der Neuordnung auch zu Anpassungen an Formulierungen.
 

Ausbildungsordnung

 

BAVC-Praxishilfe
Synopse alte vs. neue Ausbildungsordnung   

Rahmenlehrplan (Berufsschule)

 

Wird die BIBB-Umsetzungshilfe aktualisiert?

Eine Umsetzungshilfe des BIBB aus der Reihe „Ausbildung gestalten“ erläutert die strukturellen und inhaltlichen Änderungen in der Verordnung sowie die neu hinzugekommen Lernziele für den fachrichtungsübergreifenden Teil der Ausbildung und die neuen Zusatzqualifikationen. Sie richtet sich an Ausbilder*innen, Lehrkräfte und Prüfer*innen und wurden von Expert*innen aus der Praxis erstellt.

Die Publikation ergänzt die Umsetzungshilfe „Verfahrensmechaniker*in für Kunststoff und Kautschuktechnik“ von 2014. Die dort enthaltenden Informationen zu den Ausbildungsinhalten, dem schulischen Teil der Ausbildung und den Prüfungen sind weiterhin aktuell. (Quelle: www.bibb.de)

Weitere Informationen sind auf der >> Webseite des BIBB abrufbar. 

Wann trat die neue Ausbildungsordnung in Kraft?

Die neue Verordnung trat zum 1. August 2023 in Kraft und ersetzt die bisherige Ausbildungsordnung zum/r Verfahrensmechaniker*in für Kunststoff- und Kautschuktechnik. Sie gilt für alle neue abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse werden regulär nach der bisherigen Ausbildungsordnung zu Ende geführt.

Über das Neuordnungsverfahren

Warum wurde der Beruf neugeordnet?

Als künstliche Hornhaut helfen sie, das Augenlicht wiederherzustellen. In E-Autos und Windkraftanlagen tragen sie dazu bei, Emissionen zu reduzieren. In der Landwirtschaft leisten sie einen Beitrag, um mit weniger Pflanzenschutzmitteln und Wasser auszukommen. Als recyclebare Verpackung halten sie unsere Lebensmittel länger frisch und sparen so wertvolle Ressourcen: Die Rede ist von Kunststoff- und Kautschukprodukten aus Deutschland. Sie sind weltweit gefragt, unterliegen in Zeiten der Transformation aber auch einem hohen Anpassungs- und Innovationsdruck. In immer mehr Unternehmen gewinnen deshalb

⦁    Digitalisierung,
⦁    Vernetzung von Fertigungsprozessen, aber auch 
⦁    Ressourceneffizienz, innovative Recyclingverfahren und Nachhaltigkeit

erheblich an Bedeutung. Hiervon ist auch die Produktion betroffen.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Chemie-Sozialpartner gemeinsam mit weiteren Stakeholdern darauf verständigt, den Ausbildungsberuf „Verfahrensmechaniker*in für Kunststoff- und Kautschuktechnik“ gezielt in diesen Bereichen zu stärken. Mehr Details dazu finden Sie hier.

Die besondere Herausforderung bestand darin, die Anpassung so zu gestalten, dass diese für Ausbildungsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung und Transformationsgeschwindigkeit leistbar bleibt.

Seitens des BAVC basieren die Änderungen sowohl auf einem Austausch mit Ausbildungsexperten*innen in den BAVC-Bildungsgremien als auch auf einer Verbandsumfrage, die im Jahr 2021 unter allen Ausbildungsbetrieben durchgeführt wurde, die zum/r „Verfahrensmechaniker*in für Kunststoff- und Kautschuktechnik“ ausbilden. An der Umfrage haben sich sowohl Großunternehmen als auch KMU beteiligt. 

Ebenfalls wurden die Ergebnisse der BIBB-Studie 4.0-Studie in das Neuordnungsverfahren einbezogen: „Berufsbildung 4.0 – Fachkräftequalifikationen und Kompetenzen für die digitalisierte Arbeit von morgen: Der Ausbildungsberuf ‚Verfahrensmechaniker*in für Kunststoff- und Kautschuktechnik' im Screening". Die vollständige Studie können Sie hier herunterladen. 

Als Verfahrensform wurde von den zuständigen Bundesministerien ein „beschleunigtes Neuordnungsverfahren“ umgesetzt, da sich die Anpassungen nur auf ausgewählte Teilbereiche der Verordnung konzentrieren und diese von den Sozialpartnern bereits mit Antragsstellung ausgearbeitet wurden. 

Wer war am Verfahren beteiligt?

Die aktualisierten Inhalte basieren auf Rückmeldungen zahlreicher Ausbildungsexperten*innen in der kunststoffverarbeitenden Industrie sowie in der Chemie-Branche. Diese wurden im Organisationsbereich des BAVC über die Verbandsgremien sowie über eine Verbandsumfrage eingeholt. An der Umfrage haben sich sowohl Großunternehmen als auch KMU aus den Chemie-Arbeitgeberverbänden beteiligt.

Neben dem Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC) haben sich u. a. folgende Organisationen mit ihrer Expertise eingebracht:

  • Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e.V. (GKV)
  • Arbeitgeberverband der Deutschen Kautschukindustrie (ADK)
  • Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
  • Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE)
  • Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
  • Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Federführung auf der Arbeitgeberseite hatte das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB). Begleitet und koordiniert wurde die Neuordnung vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Die Zahl der Sachverständigen für das Verfahren waren begrenzt. Für den BAVC haben sich die Unternehmen Continental, BASF und Covestro mit einem Sachverständigen eingebracht. Damit war sowohl die Kunststoff- als auch die Kautschukseite mit Praxisexpertise vertreten.

Warum wurde eine neue Berufsbezeichnung gewählt?

Eine Berufsbezeichnung ist kein einfaches Unterfangen. Hierbei müssen verschiedene Aspekte in eine sinnvolle Abwägung gebracht werden, z. B.

  • Spiegelt sie die Tätigkeit/die Berufsinhalte/das Arbeitsumfeld korrekt wider?
  • Ist sie für Schüler*innen und Betriebe gut verständlich?
  • Ist sie für Schüler*innen und Betriebe attraktiv? (einprägsam, modern etc.)

Darüber hinaus gibt es Rahmenbedingungen, die der Verordnungsgeber formuliert:

  • Es dürfen keine fremdsprachlichen Begriffe genutzt werden.
  • Sie soll die Zielgruppe ansprechen, die den Beruf ergreifen möchte.
  • Sie soll ein Alleinstellungsmerkmal sein.
  • Stimmigkeit zwischen Inhalt des Berufs und der Bezeichnung muss gegeben sein.
  • Die Bezeichnung sollte möglichst kurz sein.
  • Beim Strukturmodell „Fachrichtung“ gehört die Fachrichtungsbezeichnung zum Titel.

Nach einem intensiven Austausch der am Verfahren beteiligten Organisationen hat man sich darauf verständigt, die Berufsbezeichnung „Kunststoff- und Kautschuktechnologe*in“ zu wählen. Sie bringt die Digitalisierung sowie die zunehmenden Technisierung und Automatisierung der Prozesse in dem Berufsfeld zum Ausdruck. Gleichzeitig sind die beiden zentralen Werkstoffe „Kunststoff“ und „Kautschuk“ in der Berufsbezeichnung klar benannt. Allen Beteiligten war es ein Anliegen, mit der neuen Berufsbezeichnung die Attraktivität des Berufsbildes in der Außenwahrnehmung zu stärken, sowohl für die Betriebe als auch für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte.

Ausbildungsordnung, Prüfung und Berufsschule

Ändert sich die Prüfung?

Die grundsätzlichen Prüfungsmodalitäten bleiben unverändert. Durch rechtlich notwendige Umformulierungen bei den Anforderungen der schriftlichen Prüfungsbereiche kommt es aber zu Veränderungen im Vergleich zur bisherigen Ausbildungsordnung.

Gleiches gilt für inhaltliche Konkretisierungen und Ergänzungen im Bereich der gemeinsamen berufsprofilgebenden Fertigkeiten/Kenntnisse (z. B. für die Themen „Kreislaufwirtschaft“, „Recycling“, „Nachhaltigkeit“). Diese Anpassungen können sich punktuell auf die inhaltliche Ausgestaltung der Prüfung auswirken.

Beispiel: Prüfungsbereich des Teiles 1 (Auszug)
“(...) Im Prüfungsbereich „Herstellen einer mechanischen Baugruppe“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Werkstoffe, insbesondere Polymere aus fossilen und nachwachsenden Rohstoffen zu unterscheiden, den Anwendungsbereichen zuzuordnen und nach Verwendungszweck und nach den Anforderungen einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft auszuwählen und einzusetzen (...)”

Nutzen Sie auch die BAVC-Praxishilfe um die Veränderungen zwischen der bisherigen und der neuen Ausbildungsordnung nachzuvollziehen.
 

Welche Inhalte haben die neuen Standartberufsbildpositionen?

Die Inhalte zu den neuen Standardberufsbildpositionen (SBBP) können Sie auf der >> Webseite des BIBB einsehen. Sie umfassen folgende Bereiche:

  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt.

Vorteile der der SBBP:

  • Die SBBP sind ausverhandelte „Mindeststandards“ und können unverändert übernommen werden (beschleunigt das Verfahren).
  • Der inhaltliche Umfang der SBBP ist als Mindestanforderung für alle Ausbildungsbetriebe leistbar, freiwillig kann jeder über diesen Standard hinausgehen.
  • Die SBBP bieten genügend Flexibilität, um eigene, spezifische Inhalte zu vermitteln.
  • Einzelne, fachrichtungsspezifische Technologien/Verfahren können in der AO ohnehin nicht explizit genannt werden, da diese technologieoffen sein muss. Diese Angaben können in der Umsetzungshilfe zum Beruf außerhalb der AO konkretisiert werden.
Welche Zusatzqualifikation gibt es und wie sehen die Inhalte aus?

Bei Zusatzqualifikationen (bundeseinheitlich oder kammerspezifisch) handelt es sich um zusätzliche Inhalte, die der Betrieb über den Rahmen der Ausbildungsordnung hinaus vermitteln kann.

Zusatzqualifikationen kommen meist für besonders leistungsstarke Auszubildende in Betracht und werden von der zuständigen Kammer gesondert geprüft. Hierdurch entsteht weiterer Prüfungsaufwand. Beim Kunststoff- und Kautschuktechnologe*in werden folgende, bundeseinheitliche Zusatzqualifikationen angeboten:

Die Inhalte entsprechen den gleichnamigen Zusatzqualifikationen der M+E-Berufe. Diese sind technologieoffen und bieten ausreichend Gestaltungsspielraum, um berufsspezifische Anforderungen aus dem Kunststoff- und Kautschukbereich abzubilden.

Weiterer Vorteil: Bestehende Prüfungsausschüsse für die Zusatzqualifikationen der M+E-Berufe können auch für den Beruf des/der Kunststoff- und Kautschuktechnologe*in genutzt werden. 

Wie erfolgt die Umsetzung in der Berufsschule?

Im Zuge der Neuordnung wird auch der Rahmenlehrplan der Berufsschulen aktualisiert. Die aktuelle Fassung können Sie als PDF auf der Seite der KMK herunterladen.

Ergänzungen im Bereich der gemeinsamen berufsprofilgebenden Fertigkeiten/Kenntnisse mit besonderem Fokus auf berufsspezifische Aspekte der Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit werden in den Lernfeldern 1 und 5 abgedeckt. Weitere Informationen sind der „Liste der Entsprechungen“ zwischen Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan im PDF-Download-Dokument zu entnehmen.

Was ist mit Blick auf weitere Ausbildungsberufe (Anrechenbarkeit) zu beachten?

Die zweijährige Berufsausbildung zum/r Maschinen- und Anlagenführer*in ist auch auf den Kunststoff- und Kautschuktechnologe*in anrechenbar. Hierzu wird in der Verordnung des Maschinen- und Anlagenführers lediglich eine redaktionelle Anpassung vorgenommen d. h. die alte Berufsbezeichnung „Verfahrensmechaniker*in für Kunststoff- und Kautschuktechnik“ durch die neue Berufsbezeichnung ersetzt. Damit wird die bestehende Regelung unverändert fortgeführt.

Wo finde ich die Zeugniserläuterungen zum Beruf?

Die Zeugniserläuterungen je Fachrichtung des Ausbildungsberufes „Kunststoff- und Kautschuktechnologe*in“ können Sie hier herunterladen:

  • Bauteile
  • Compound- und Masterbatchherstellung
  • Faserverbundtechnologie
  • Formteile
  • Halbzeuge
  • Mehrschichtkautschukteile
  • Kunststoff-Fenster.
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