Ab August 2018 gelten in elf Metall- und Elektroberufen neue Ausbildungsordnungen. Ziel ist die Stärkung digitaler Kompetenzen. Zentrale Neuerung: Die Berufsbildposition „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“ sowie bundeseinheitliche Zusatzqualifikationen im Bereich „Digitalisierung“. Diese können Betriebe besonders leistungsstarken Auszubildenden anbieten, um eine weitere Spezialisierung zu ermöglichen.
Gut zu wissen
- Was sind die Vorteile der Neuordnung?
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Die Vorteile der Neuordnung:
- Neue integrative Berufsbildposition „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit für digitale Basiskompetenzen
- Spezialisierung für leistungsstarke Auszubildende durch bundeseinheitliche Zusatzqualifikationen möglich
- Steigerung der Attraktivität der ME-Berufe für Ausbildungsbetriebe und Schüler*innen
- Verfügbar ab August 2018 für alle neuen Ausbildungsverträge.
- Welche M+E-Berufe sind betroffen?
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Insgesamt wurden drei Ausbildungsordnungen angepasst, die sich auf 11 Berufe auswirken.
Für die Chemie-Branche davon besonders relevant sind:- Anlagenmechaniker*in
- Industriemechaniker*in
- Mechatroniker*in
- Elektroniker*in für Automatisierungstechnik
- Elektroniker*in für Betriebstechnik
Weitere Berufe:
- Elektroniker*in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
- Elektroniker*in für Geräte und Systeme
- Elektroniker*in für Informations- und Systemtechnik
- Konstruktionsmechaniker*in
- Werkzeugmechaniker*in
- Zerspanungsmechaniker*in
- Wie sehen die neuen Inhalte aus?
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Die Anpassungen an den Ausbildungsordnungen beziehen sich auf die Berufsbildpositionen
- Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit
- Betriebliche und technische Kommunikation
- Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse bzw. Planen und
- Steuern von Arbeitsabläufen/Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse (Mechatroniker*in)
- Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet/Qualitätsmanagement (Mechatroniker*in).
Ergänzend wurden digitale Zusatzqualifikationen in die Ausbildungsordnungen aufgenommen. Sie stellen ein optionales Angebot dar und sind besonders für leistungsstarke Auszubildende geeignet, um eine weitere Spezialisierung zu ermöglichen.
- Wo finde ich die Ausbildungordnung, den DIHK-Leitfaden sowie den Rahmenlehrplan?
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Ausbildungsordnungen
Ausbildungsrahmenplan
DIHK-Leitfaden
Der DIHK-Leitfaden enthält Hinweise zur Umsetzung der Ausbildungsordnung für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende sowie Prüfer*innen.
Rahmenlehrplan (Berufsschule)
Die Rahmenlehrpläne für die nachfolgend aufgeführten Berufe können Sie >> hier herunterladen.- Anlagenmechaniker*in
- Industriemechaniker*in
- Mechatroniker*in
- Elektroniker*in für Automatisierungstechnik
- Elektroniker*in für Betriebstechnik
- Wann traten die Neuerungen in Kraft?
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Die Änderungsverordnung trat zum 1. August 2018 in Kraft. Sie gilt für alle neu abgeschlossenen Verträge.
Archiv:
Für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse- kann auf Wunsch der Vertragspartner die Änderungsverordnung Anwendung finden, sofern Teil 1 der Abschlussprüfung noch nicht absolviert wurde
- stehen die Zusatzqualifikationen ebenfalls ab August zur Verfügung.
- Warum wurden die M+E-Berufe teilnovelliert und neue, digitale Inhalte eingeführt?
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In einer wachsenden Zahl von Industrieunternehmen gewinnt die Digitalisierung und Vernetzung der Wertschöpfungsketten an Bedeutung. Die Vernetzung von IT-Systemen und Produktionsanlagen, der Einsatz mobiler Endgeräte, intelligenter Software und Apps, die Nutzung umfangreicher Datenanalysen (Big-Data) und Simulationen, aber auch der Einsatz künstlicher Intelligenz schafft neue Möglichkeiten der Automatisierung und Prozessoptimierung. Gleichzeitig bilden diese Technologien die Grundlage für ganz neue, digitale Geschäftsmodelle.
All dies hat Auswirkungen auf die Arbeitsplätze im gewerblich-technischen Bereich und führt zu veränderten Qualifikationsanforderungen in den Metall- und Elektroberufen.
- Von wem wurden die neuen Inhalte erarbeitet?
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Die neuen Inhalte basieren auf ausführlichen Untersuchungen und Analysen des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall sowie von IG Metall, ZVEI und VDMA im Vorfeld des Ordnungsverfahrens und auf Rückmeldungen von Ausbildungsexpert*innen verschiedener Branchen.
In einem „agilen Ordnungsverfahren“ haben Sachverständige der Sozialpartner gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) auf dieser Grundlage technologieoffen-formulierte Berufsbildpositionen und Zusatzqualifikationen erarbeitet. Das Verfahren wurde federführend von den Sozialpartnern der Metall- und Elektroindustrie gestaltet.
Für die Chemische Industrie waren Vertreter von BASF, Covestro, Currenta, Evonik und Provadis beim Ordnungsverfahren der M+E-Berufe aktiv. Die Arbeit der Chemie-Sachverständigen wurde vom Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) koordiniert.
- Was hat es mit den Zusatzqualifikationen auf sich?
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Zusatzqualifikationen sind ein zusätzliches und optionales Angebot von Ausbildungsbetrieben. Sie sind meist für besonders leistungsstarke Auszubildende geeignet, um eine weitere Vertiefung bzw. Spezialisierung zu ermöglichen. Zusatzqualifikationen werden betrieblich vermittelt und durch eine gesonderte Prüfung bei der IHK nachgewiesen. Für die M+E-Berufe wurden die nachfolgend aufgeführten Zusatzqualifikationen in die Ausbildungsordnung aufgenommen und haben damit bundesweit Gültigkeit.
Metall-Berufe- Additive Fertigungsverfahren
- IT-gestützte Anlagenänderung*
- Prozessintegration
- Systemintegration
Elektro-Berufe
- Digitale Vernetzung
- IT-Sicherheit
- Programmierung
Mechatroniker*in
- Additive Fertigungsverfahren
- Digitale Vernetzung
- IT-Sicherheit
- Programmierung
*Die Zusatzqualifikation „IT-gestützte Anlagenänderung“ bezieht sich insbesondere auf die Anforderungen der chemischen Industrie bei der Änderung bestehender oder der Gestaltung neuer Anlagen.
- Ändert sich etwas bei der Prüfung?
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Ja, die neue Berufsbildposition „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“ findet Eingang im Teil zwei der Abschlussprüfung. Dieses Vorgehen ist nicht neu, sondern findet bereits Anwendung bei bestehenden, integrativen Berufsbildpositionen.
Die Prüfung der Zusatzqualifikationen setzt voraus, dass diese betrieblich vermittelt werden konnten. Dies muss der/die Auszubildende mit der Anmeldung zur Prüfung glaubhaft darlegen. Für jede Zusatzqualifikation ist eine separate Prüfung zu absolvieren. Die Basis hierfür bildet der Report einer praxisbezogenen Aufgabe im Ausbildungsbetrieb (max. 3 Seiten, max. 5 Seiten Anlage). Hierbei muss es nicht zwangsläufig um einen echten Fall aus dem Betrieb gehen (auch geeignete Modell-/Szenariodarstellung möglich). Die praxisbezogene Aufgabe muss nicht vom Prüfungsausschuss im Vorfeld genehmigt werden.
Der Report wird nicht bewertet. Er dient dem Prüfungsausschuss als Grundlage für ein fallbezogenes Fachgespräch (Dauer: 20 min). Das Fachgespräch wird bewertet. Über die bestandende Zusatzqualifikation wird eine separate Bescheinigung ausgestellt. - Wie erfolgt die Umsetzung in der Berufsschule?
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Basierend auf der Teilnovellierung der Ausbildungsordnungen wurden von der Kultusministerkonferenz (KMK) auch Anpassungen in den Rahmenlehrplänen berufsspezifisch vorgenommen. Alle Informationen finden Sie weiter oben auf dieser Seite sowie auf der Webseite der KMK. Die fachtheoretischen Inhalte von Zusatzqualifikationen sind nicht verpflichtend von den Berufsschulen zu vermitteln.
- Gibt es eine Umsetzungshilfe bzw. erste Umsetzungsbeispiele aus der Praxis?
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Zusammen mit den Ausbildungsexpert*innen des Sachverständigenverfahrens hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) passende Umsetzungshilfen entwickelt. Diese erscheinen im Rahmen der BIBB-Reihe „Ausbildung gestalten“ und können auf der Webseite des BIBB kostenfrei heruntergeladen werden. Die entsprechenden Links finden Sie hier: